Inhalt

04.05.2017

Prävention vor Zwang: Nach 60 Jahren ein modernes Hilfegesetz für psychisch Kranke

Die GRÜNEN sehen in dem Entwurf für ein Gesetz für Hilfen für psychisch Kranke (PsychKHG) einen historischer Moment: „Nach mehr als 60 Jahren kann das alte Freiheitsentziehungsgesetz endlich durch ein modernes Gesetz abgelöst werden. Die Haltung des neuen Gesetzes ist klar: Prävention, Hilfe und Heilung stehen im Fokus“, hebt Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Grundgedanke des Gesetzes ist es, Menschen mit psychischen Problemen und ihren Familien etwa über den sozialpsychiatrischen Dienst früh Hilfe anzubieten, damit eine Unterbringung erst gar nicht nötig wird. Diesen Grundsatz stärken wir nun nach den Anhörungen zusätzlich durch Anlaufstellen, die rund um die Uhr erreichbar sind. Wir wissen aus Studien, dass damit geschlossene Unterbringungen signifikant gesenkt werden können, denn die Krisen psychisch Kranker richten sich nicht nach üblichen Bürozeiten.“

Das neue Gesetz atmet den Geist der Prävention. Das wird schon im Titel deutlich: Es ersetzt das mehr als 60 Jahre alte ,Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geis-tesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen‘ oder kurz ‚Freiheitsentziehungsge-setz‘“, so Bocklet. „Bereits am ersten Entwurf des neuen Gesetzes haben Betroffene und ihre Angehörige, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kommunen und andere Akteure mitgewirkt. Mit dem heute im Landtag beschlossenen Gesetz nehmen wir nun zusätzlich Anregungen aus der Experten-Anhörung auf.“

„Ambulante, familien- und wohnortnahe Hilfe hat klaren Vorrang vor stationärer Behandlung. Die Änderungen stärken aber auch die Rechte untergebrachter Personen: Sie sollen uneingeschränkt zu ihren Ärzten und Anwälten Kontakt aufnehmen können. Der Umfang der Dokumentationen an die Fachaufsicht wird klarer definiert, um mehr Transparenz zu ermöglichen. Geregelt wird auch, dass die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendliche in der Zuständigkeit des Jugendamtes verbleibt. Das nun vorliegende Gesetz ist damit ein großer Fortschritt hin zu einer modernen Psychiatriepolitik, die den jüngsten Stand der fachlichen Diskussion berücksichtigt und integriert“, erläutert Bocklet.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema