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16.04.2012

Anhörung - GRÜNE: Kommunaler Schutzschirm muss nachgebessert werden

Nach Einschätzung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Anhörung zum Gesetzentwurf über einen Kommunalen Schutzschirm ergeben, dass noch Nachbesserungsbedarf besteht. So sollten Kommunen auch Kredite von Eigenbetrieben in den Entschuldungsfonds einbringen dürfen und auf spezielle Probleme von Kommunen müsse durch individuelle Vereinbarungen eingegangen werden.

„Die Anhörung hat eindrucksvoll bestätigt, dass der Schutzschirm nur ein kleiner Schritt für die besonders bedürftigen Kommunen bedeutet“, stellt die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin, fest. „Vielfach wurde eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzen gefordert. Dies sehen auch wir GRÜNEN so. Unter anderem muss der Kommunale Finanzausgleich endlich so gestaltet werden, dass er den demografischen Wandel und die Sozialstruktur berücksichtig. Die Erweiterung der Gewerbesteuer hin zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ist  längst überfällig. Auf all das warten die Kommunen bereits viel zu lange.“

Aber auch bei den Kommunalen Spitzenverbänden sehen DIE GRÜNEN Einigungsbedarf. „Wenn einzelne Kommunen sich gegen eine Teilnahme am Schutzschirm aussprechen, muss geklärt werden, wie das übrig gebliebene Geld sinnvoll eingesetzt werden kann. Zwei Vorschläge wurden diskutiert. So soll dann entweder die Entschuldungsfrist von 30 Jahren verkürzt oder über eine Nachrückerliste weitere Kommunen beteiligt werden. Wir warten auf den Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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