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05.06.2014

Anhörung Bannwaldgesetz - GRÜNE: Positives Echo zur Stärkung des Bannwaldschutzes

Bannwald Wald, Forst, Umwelt, NaturDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wertet die Stellungnahmen in der heutigen Anhörung zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes als Zeichen dafür, dass die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN mit dem Gesetz Maßnahmen schaffen, damit  Bannwald wirksam gegen Rodung und Inanspruchnahme geschützt wird. „Die positive Rückmeldung von zahlreichen Verbänden bestätigt uns darin, dass es wichtig und notwendig ist, den starken Schutzstatus für Bannwald einzuführen“, erklärt Martina Feldmayer, waldpolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Wir wollen gerade dort, wo die Umweltbelastungen für die Menschen sehr hoch sind, den Wald zuverlässig erhalten und damit Lebensqualität und Umweltschutz in den Vordergrund stellen.“ Der Gesetzentwurf regelt den §13 des Hessischen Waldgesetzes neu, damit Bannwald tatsächlich wirksam gegen Rodung und Inanspruchnahme geschützt ist und eine Umwandlung nur noch für bedeutende überregionale Vorhaben möglich ist. In der Vergangenheit wurde Bannwald für fast jedes Vorhaben, angefangen von einer Tank- und Rastanlage über eine Kitaerweiterung bis hin zum Sand- und Kiesabbau, in Anspruch genommen. Das soll mit der Gesetzesänderung künftig verhindert werden.

Umwelt- und Naturschutzverbände wie der BUND, der NABU, die Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege sowie FSC Deutschland haben sich in ihren Stellungnahmen zur Änderung des Waldgesetzes für die Stärkung des Bannwaldschutzes ausgesprochen. Dazu Feldmayer: „Die Stärkung des Bannwaldschutzes ist ein Gewinn für den Umweltschutz insgesamt und ein erster großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Waldpolitik. Wir werden aber auch die Anregungen und die kritischen Punkte, die in der Anhörung angesprochen worden sind, sorgfältig prüfen und bewerten. Walderhaltung und naturschutzgerechte Ersatzaufforstung stehen für uns GRÜNE an erster Stelle, dennoch sollen auch andere Interessen wie eine nachhaltige Holznutzung genau bedacht und geprüft werden.“

Das neue Gesetz erschwert die Möglichkeiten zur Rodung und Umwandlung von Bannwäldern deutlich. Der Entwurf sieht vor, dass Bannwald künftig nur noch in zwei Fällen gerodet werden kann: wenn Gefahren für hochrangige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit bestehen – also beispielsweise Menschenleben gefährdet sind – oder wenn in einem Gebiet Vorhaben von überregionaler Bedeutung im überwiegendem öffentlichen Interesse verwirklicht werden sollen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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