Die GRÜNEN im Landtag fordern die Bundesregierung auf, bei der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) die Fördermöglichkeiten auf Orientierungs- und auf Teilzeitstudiengänge auszuweiten. „Wir sehen beim BAföG großen Verbesserungsbedarf, um mehr Chancengleichheit zu erreichen. Ein wichtiger Schritt ist aus unserer Sicht, das BAföG für Teilzeitausbildungen und Orientierungsstudiengänge zu öffnen“, erklärt Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der von den GRÜNEN beantragten Aktuellen Stunde zum Thema BAföG. „Der Bundesrat hat diese Verbesserung auf Initiative unter anderem aus Hessen so beschlossen, die Bundesregierung muss es bei ihren Plänen für eine BAföG-Reform nun berücksichtigen.“
„Mit dem Orientierungsstudium haben wir ein Modell geschaffen, das es jungen Menschen ermöglicht, sich zu Beginn ihres Studiums in unterschiedlichen Fächern zu orientieren“, erläutert Eisenhardt. „Das ist besonders wichtig für Studierende, die nicht aus akademischen Elternhäusern kommen. Es ist aber auch die richtige Reaktion auf eine immer ausdifferenziertere Ausbildungs- und Arbeitswelt, auf frühere Schulabschlüsse und auf Unsicherheit über die eigenen Zukunftspläne. Wir wollen den Modellversuch gern ausweiten. Dafür aber muss klar geregelt sein, dass Orientierungsstudiengänge nach dem BAföG förderfähig sind.“
„Mit Regelungen zum Teilzeitstudium haben wir gemeinsam mit den Hochschulen auf die veränderten Lebensbedingungen vieler Studierender reagiert. Viele brauchen Teilzeitmöglichkeiten – sei es, weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen, sei es, weil sie einen Zuverdienst für ihren Lebensunterhalt brauchen. Auch hier muss der Bund Rechtssicherheit schaffen. Es ist zynisch, wenn Studierende, denen das BAföG nicht zum Leben reicht, wegen eines Jobs in Teilzeit studieren müssen und dann die BAföG-Berechtigung auf dem Spiel steht.“
„Das grundsätzliche Problem, dass das BAföG nicht alle erreicht, die es brauchen, ist damit jedoch nicht gelöst. Die Bundesregierung will den Wohnzuschuss von 250 auf 325 Euro anheben – der hessische Schnitt der Mietkosten von Studierenden liegt nach der jüngsten Sozialerhebung der Studierendenwerke bei 338 Euro, in Frankfurt sogar bei 375 Euro. Wir brauchen daher eine wohnortabhängige Pauschale, das haben wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten und einen Antrag im Bundesrat gestellt. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob sich jemand ein Studium in bestimmten Städten leisten kann. Und im Koalitionsvertrag haben wir auch die Prüfung einer elternunabhängigen Komponente vereinbart.“
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