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09.06.2016

Akten des 1. Auschwitz-Prozesses sind zeitgeschichtliche Dokumente von unschätzbarem Wert

Die Dokumente des 1. Auschwitz-Prozesses sind auf einem guten Weg, in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufgenommen zu werden, wie das hessische Wissenschaftsministerium heute mitteilte. „Diese Akten dokumentieren exemplarisch die bestialische Tötungsmaschinerie der Konzentrationslager und die Schuld der nationalsozialistischen Verbrecher“, erklärt Martina Feldmayer, kulturpolitische Sprecherin von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Landtag. „Sie verdeutlichen uns und kommenden Generationen, welche Verantwortung wir tragen, uns jeden Tag aufs Neue für Menschlichkeit und gegen Rassismus einzusetzen. Es ist aus unserer Sicht daher ungemein wichtig, diese Dokumente für die Nachwelt zu sichern und ihre Bedeutung zu unterstreichen.“

„Frankfurt war Schauplatz der Auschwitz-Prozesse und ohne Zweifel belegen die Dokumente auch das unermüdliche Bemühen des hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, Gerechtigkeit für die Opfer der Nationalsozialisten zu erkämpfen. Die Dokumente haben daher auch für Hessen eine besondere Bedeutung.“ erläutert Martina Feldmayer. „Gedenken darf nicht zu einem Ritual erstarren, Erinnerung muss auch dann lebendig bleiben, wenn es keine Zeitzeugen mehr gibt. Die Akten des Gerichtsprozesses sind daher von unschätzbarem Wert für die Zukunft.“

Das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ ist ein weltumspannendes digitales Netz-werk mit ausgewählten herausragenden Dokumenten, so beispielsweise wertvollen Buchbe-ständen, Handschriften, Partituren, Unikaten, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Es umfasst bisher 348 Dokumente aus aller Welt. Seit 1999 beteiligt sich auch die Bundesrepublik Deutschland daran.


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