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23.03.2010

Änderung Kommunalwahlgesetz - GRÜNE: Politik muss neue Wege in der Bürgerbeteiligung finden - Vorschläge der Koalition unzureichend

Als „unzureichend“ hat die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ellen Enslin, die Vorschläge der Koalition zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes bewertet. „Ein Wahlzettel mit neuen Angaben, die teilweise auch noch sehr kritisch zu bewerten sind, bringt noch nicht per se eine höhere Wahlbeteiligung.“

„Durch Anträge von Bürgerinnen und Bürgern oder ein verankertes Fragerecht könnte  mehr Transparenz und Bürgernahe geschaffen werden. Und anstatt zu Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen einzuladen, wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um die ausländischen Bürgerinnen und Bürger besser einzubeziehen. Da das Gesetz erst 2011 ausläuft, hätte die Zeit für Vorschläge, die zu mehr echter Beteiligung führen, genutzt werden können.“

„Die Aufhebung der Begrenzung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten in den Landkreisen wird von uns vehement abgelehnt. Sollen doch mit dem Argument der Gleichstellung zu Kommunen hier neue Verhandlungsspielräume  bei Koalitionsverhandlungen versteckt werden. Aber bezahlen müssen dies die Kommunen über die Kreisumlage.“

Auch DIE GRÜNEN sehen, dass die Kommunen durch die Aufstellung der Haushalte nach der kaufmännischen Buchführung und die Abwicklung der Konjunkturprogramme eine enorme verwaltungstechnische Aufgabe leisten müssen. Die Möglichkeit, die erstmalige Aufstellung des zusammengefassten Jahresabschlusses zu verschieben, berge allerdings eine große Gefahr. „Wenn jetzt die Jahresabschlüsse erst Jahre später vorliegen sollen, wie dies CDU und FDP wollen, kann Fehlentwicklungen nicht mehr rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Gerade in Krisenzeiten ist es besonders wichtig, zeitnah einen Überblick zu haben“, kritisiert Ellen Enslin.


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