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26.06.2013

Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz - GRÜNE: Die inklusive Gesellschaft ist ein Prozess der Partizipation – Ge-setze geben nur den Rahmen vor

RollstuhlAls „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz. „Entscheidend aber ist, dass im 21. Jahrhundert endlich auch Menschen mit Behinderungen und zunehmend auch ältere Menschen an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft beteiligt werden“, so die Sprecherin für Behindertenpolitik der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.

Nach der UN- Behindertenrechtskonvention sollen alle Menschen das Recht haben, in die Gemeinschaft voll einbezogen zu werden. Dazu Schulz-Asche: „Auch Menschen mit Behinderungen haben das Recht,  ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen zu können und nicht verpflichtet zu werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Der Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich einer persönlichen Assistenz ermöglicht es ihnen, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben, und nicht isoliert und ausgesondert zu werden. Und sie sollen den Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen erhalten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und die auch ihre Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen haben. Davon sind wir in Hessen weit entfernt.“

„Um eine inklusive Gesellschaft zu erreichen, brauchen wir einen Perspektivwechsel. Dies gilt für alle, für Organisationen und Verbände, die kommunale Ebene und die Anbieter von Diensten und Einrichtungen. Inklusion ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Inklusion ist auch nicht kostenfrei. Die Gesellschaft muss sich auf den Weg machen, Schritt für Schritt die Individualität und Vielfalt der Menschen anzuerkennen und sie mit ihren Rechten, Bedürfnissen und Fähigkeiten in sämtliche Bereiche des alltäglichen Lebens von Anfang an mit einbeziehen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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