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27.04.2018

Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt: Menschenwürde steht bei der Unterbringung im Mittelpunkt

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen, dass bei der Ausgestaltung der Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt die Wahrung der Menschenwürde klar im Mittelpunkt steht. „Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „deshalb muss es eigene Einrichtungen dafür geben, die sich deutlich von einer Justizvollzugsanstalt unterscheiden. Wir haben das in Hessen mit dem Abschiebehaftgesetz klar geregelt. Und die Einrichtung in Darmstadt, die bisher dem offenen Vollzug diente, wurde so umgebaut, dass sie den Anforderungen entspricht und sich deutlich vom Justizvollzug unterscheidet.“

„Eine Betreuung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Angebote der religiösen Seelsorge und der unabhängigen Haftberatung, die wir im Gesetz verankert haben, werden gewährleistet. Die Untergebrachten können eigene Kleidung tragen und sich frei in der Einrichtung bewegen, sie können ihre eigenen Telefone nutzen und Post und Pakete empfangen“, so Frömmrich weiter. „Diese Freiheiten werden nur dann eingeschränkt, wenn es die Sicherheit und Ordnung der Anstalt erfordern. Vorgesehen ist die Einrichtung im Übrigen ausschließlich für die Unterbringung männliche Erwachsener.“

„Das Grundgesetz und das Europarecht schreiben zu Recht strenge Regeln vor, die wir in ein Landesgesetz umsetzen. Jeder Mensch, der als Flüchtling in unser Land kommt, kann sich auf eine sorgfältige und genau Einzelfallprüfung seines Asylgesuchs verlassen. Wenn das Ergebnis ist, dass der Antragsteller unser Land verlassen muss, und im Ausnahmefall Abschiebehaft angeordnet wird, hat Hessen bisher Plätze in den anderen Bundesländern genutzt. Wir können und wollen unsere Verantwortung aber nicht dauerhaft auf andere abwälzen.“

„Jeden einzelnen Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage des Asylgesetzes und anhand des konkreten Einzelschicksals. Nur wenn für keine der vier Schutzformen die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragstellende einen ablehnenden Bescheid. Gegen jede Ablehnung können Betroffene gerichtlich vorgehen. Auch dann, wenn der Widerspruch erfolglos geblieben ist und keine Abschiebehindernisse vorliegen, muss eine freiwillige Ausreise Vorrang haben. Das Land Hessen unterstützt die Erfüllung der Ausreisepflicht durch die Beratung und Organisation der freiwilligen Ausreise. Für die wenigen, die sich der Abschiebung entziehen, kann die Abschiebehaft nötig werden. Die Abschiebehaft erfolgt ausschließlich infolge einer richterlichen Anordnung.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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