BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich an den Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer, gewandt, damit er sich erklärt, weshalb er gegenüber Landtagsabgeordneten am 31. Juli 2009 behauptete, die psychiatrischen Gutachten im Fall der in den Zwangsruhestand versetzten Steuerfahnder entsprächen der „internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V(F)“). Dies ist vom Berufsgericht für Heilberufe in Gießen eindeutig widerlegt worden.
„Das Berufsgericht für Heilberufe hat detailliert aufgezeigt, dass die Gutachten des Psychiaters H. nicht den Standards der internationalen Klassifikationen nach ICD-10 oder DSM-IV entsprechen. Damit ist die Aussage von Minister Banzer, der genau dies im Sommer gegenüber dem Landtag behauptet hatte, widerlegt worden. Wir fordern ihn deshalb auf, bis zum kommenden Montag, dem 11. Januar, die Vorgänge um die Beauftragung, Entgegennahme und Auswertung der Gutachten in seinem fachlichen Verantwortungsbereich aufzuklären. Dabei müssen die gemachten Fehler eindeutig benannt werden“, fordert der haushaltspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frank Kaufmann, von Minister Banzer.
„Da die Landesregierung nach Aussage von Finanzminister Weimar vom 2. Dezember mittlerweile das Urteil des Berufsgerichts akzeptiert, kann Banzer sich bei der Aufklärung auch nicht mehr hinter einem nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren verschanzen. Seine Äußerungen vom Juli waren ein Persilschein für den Gutachter, den er nun endlich als falsch zurückziehen muss“, so Frank Kaufmann.
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