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23.06.2010

Zweites, Drittes und Viertes Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz - 2. Lesung

Klimaschutz-Gesetze – GRÜNE zeigen lösungsorientierten Weg

Mit ihren Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetzen legt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 2. Lesung im Landtag ihr Konzept dar, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um Klimapolitik erfolgreich zu gestalten. „Unsere Gesetzesänderungen ermöglichen dem Land Hessen und seinen Kommunen den hessischen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, die hessische Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzustellen und mit einem Bündel von Maßnahmen 40.000 zusätzliche Jobs im Umweltbereich zu schaffen. Dabei bilden unsere Gesetze einen Dreiklang der einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und in viele Bereiche hineinwirkt“, stellt Ursula Hammann, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN, die Gesetze vor.

Mehr Klimaschutz, mehr Eigenverantwortung der Kommunen und mehr Arbeitsplätze sind die Grundzüge des zweiten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetzes. Hammann weiter: „Durch die Änderung der hessischen Bauordnung geben wir den Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten, aktiv das Klima zu schützen. Dabei liegt der Fokus einerseits auf der Energieeinsparung und Energieeffizienz im Wohngebäudebereich und andererseits auf der konsequenten Nutzung erneuerbarer Energien. Wir setzten dabei an zwei Hebeln an: Durch Änderung des § 81 der hessischen Bauordnung ermöglichen wir den Kommunen einerseits, die Nutzung der Solarenergie oder anderer erneuerbarer Energien auch bei der Altbausanierung zur Vorgabe zu machen und andererseits machen wir den Weg dafür frei, in Bebauungsplänen den Passivhausstandard festzusetzen“, so Hammann.

„Mit unseren Vorschlägen zum dritten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz wollen wir die Rolle der Landesverwaltung als Vorbild und gutes Beispiel gesetzlich verankern. Das Land Hessen steht in der Verantwortung, in seinem ureigenen Bereich mit gutem Beispiel voranzugehen und die Möglichkeiten  von Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in den landeseigenen Liegenschaften auszuschöpfen. Dies beginnt beim nachhaltigen Bezug von Ökostrom, führt zu einer energetischen Sanierung des Gebäudebestands in Passivhausstandard, geht weiter über energiesparende Elektrogeräte und endet bei der Umstellung der Fahrzeugflotte des Landes auf effizientere Dienstwagen. Die damit erzielten Effekte strahlen bei erfolgreicher Umsetzung auf andere Akteure wie Kommunal- und Bundesbehörden, Unternehmen und Privathaushalte ab.“

„Mit unserem vierten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zeigen wir, wie das  Landesplanungsgesetz gestaltet werden muss, um den erneuerbaren Energien landesplanerisch Vorrang zu verschaffen und ineffiziente Großkraftwerke wie der geplante Steinkohleblock 6 am Standort Staudinger verhindert werden können. Ein weiterer wichtiger Bereich, den wir planerisch verändern wollen, ist die Verkehrsinfrastruktur. Gerade im Verkehrssektor müssen in Hessen CO2-Einsparungen erreicht werden, denn es gibt kaum ein anderes Bundesland, in dem der Verkehrsanteil am CO2-Ausstoß höher ist als bei uns. Neben effizienteren Motoren und Elektromobilität spielt die Beeinflussung der künftigen Siedlungsstruktur dabei eine ebenso wichtige Rolle. Kurze Wege und eine wohnortnahe Versorgung helfen Pkw-Verkehr zu vermeiden und begünstigen den Rad- und Fußverkehr. Die Förderung des Öffentlichen Verkehrs in der Landesplanung hilft als dritte Säule den Pkw-Verkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern“, so Hammann.

DIE GRÜNEN zeigen mit ihren drei Gesetzesentwürfen einen Weg auf, wie lösungsorientierter und intelligenter Klimaschutz aussehen muss.