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18.02.2009

Sonderinvestitionsprogramm Hessen: Ja zur nachhaltigen Entwicklung - Nein zu Beton pur und Geldverschwendung

„Die angenehme Stimmung unter den Finanzpolitikern, plötzlich mal in der Rolle des Wohltäters zu sein, darf nicht dazu führen, sich im Überschwang der Gefühle mitreißen zu lassen und nicht genau hinzuschauen wofür Gelder, die wir gar nicht haben, denn so ausgegeben werden sollen. Wir GRÜNE haben sehr genau hingeschaut und unser Leitprinzip ist: Nachhaltig in Zukunftsprojekte investieren – Folgekosten in Folgenutzen verwandeln“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der Debatte um das Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, das flankierend zum Konjunkturpaket II des Bundes aufgelegt werden soll.

„Unter diesem Leitprinzip sagen wir Ja zu den Investitionen, die in Schulen und damit in den Bildungsstandort Hessen fließen sollen. Das ist im Hinblick auf die Zukunftschancen der nachfolgenden Generationen gut angelegtes Geld. Wenn gleichzeitig noch die Energiefressenden Gebäude aus den 70er Jahren auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, haben wir Folgenutzen in doppeltem Sinne.“

„Allerdings hält ein Batzen von immerhin 770 Millionen Euro aus dem Sonder-Investitionsprogramm unseren Ansprüchen an Nachhaltigkeit so nicht stand. Es entspricht in keiner Weise einem modernen Gesellschaftsbild, 200 Millionen Euro ausschließlich für Straßenbau vorzusehen und die CO ²-freien Datenautobahnen gänzlich auszuklammern. Es sollte doch auch bei der CDU angekommen sein, dass hier erheblicher Nachholbedarf besteht. Und wir haben erheblichen Bedarf im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Liste ist lang und geht von der Kurhessenbahn über sanierungsbedürftige Bahnhöfe bis hin zu modernen barrierefreien Bussen und Bahnen. Das würde im Übrigen auch dem Fahrzeugbau helfen und nicht nur das Baugewerbe so auslasten, wo die Preise rasch anziehen werden.“

„Bei den kommunalen Investitionen vermissen wir gewisse Leitplanken. Da zusätzlich die üblichen Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts ausgesetzt werden, kann in dem Bestreben, endlich einmal Dinge zu finanzieren, die bisher unerreichbar schienen, der Blick für die Folgekosten schon mal abhanden kommen. Über Lösungen für dieses Problem wollen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren reden, denn im bisherigen Entwurf ist dazu nichts zu finden. Bei aller Eile und allem Bestreben, möglichst rasch Geld in die Wirtschaft zu pumpen darf der Gesetzgeber demokratische Spielregeln, den fairen Wettbewerb, Transparenzregeln und den Korruptionsschutz nicht aushebeln. Im Augenblick bewegen wir uns in die falsche Richtung: Parlamente werden möglichst gar nicht beteiligt, Ausschreibungsgrenzen nach oben angehoben. Hier müssen noch taugliche Instrumente erarbeitet werden, die den Konflikt zwischen Schnelligkeit und hinreichender Qualität auflösen helfen.“