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29.01.2014

Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken – klares „Nein“ zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung – GRÜNE: Schutz der Privatsphäre ist unverzichtbar

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung birgt das Risiko des Datenmissbrauchs und stellt nach unserer Auffassung einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen dar. Wir sehen uns da in guter Gesellschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und zuletzt auch mit dem EU-Generalanwalt, der diese ablehnende Haltung auch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgetragen hat“, so Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

CDU und GRÜNE stimmen darin überein, dass dem Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger höchster Stellenwert zukommt. Dazu Frömmrich: „Es muss verhindert werden, dass Daten missbraucht werden können oder eine pauschale flächendeckende vorsorgliche Speicherung stattfindet. Sicherheit und Transparenz sind für die Datenerhebung durch die Sicherheitsbehörden unverzichtbar.“

„Die CDU und wir GRÜNE sind unterschiedliche Parteien, die in der Frage der Umsetzung der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene nicht übereinstimmen. Genau so haben wir das im Koalitionsvertrag auch festgehalten.“ Für den Fall, dass es im Bundesrat zu einer Abstimmung zu diesem Thema käme, haben die Koalitionspartner deshalb eine Enthaltung vereinbart.

 

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