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05.12.2019

Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechlicher Vorschriften

Politische Beteiligung ausländischer Mitbürger*innen in den Kommunen werden gestärkt

Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion heute im Plenum zur 1. Lesung „Gesetz zur politischen Teilhabe von ausländischen Einwohner*innen an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften“:

„Mit dem Gesetz stärken wir die politische Beteiligung von ausländischen Mitbürger*innen. Wir stärken die Ausländerbeiräte, indem wir ihnen erstmals ein garantiertes Antragsrechts einräumen und die Kommunal- und Ausländerbeiratswahl auf einen Termin legen. Wir stärken die Beteiligung, indem künftig in jeder Kommune mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen tatsächlich eine Vertretung von Migrant*innen sichergestellt werden muss. Und wir vertrauen auf die verantwortliche Entscheidung vor Ort, wie die politische Beteiligung von Migrant*innen bestmöglich sichergestellt werden kann: durch einen Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission“.

Hintergrund:

Die Wahlbeteiligung bei den Ausländerbeiratswahlen ist zuletzt auf einen Tiefstand von 6 Prozent gesunken. Außerdem konnte in jeder dritten Gemeinde mangels Wahlvorschlägen kein Ausländerbeirat gebildet werden. Vor diesem Hintergrund wird mit dem Gesetzentwurf neben dem Ausländerbeirat eine weitere Möglichkeit zur politischen Teilhabe von Migrant*innen geschaffen. Diese zukünftige Integrationskommission soll zur Hälfte aus vom Gemeindeparlament gewählten Migrant*innen, davon zur Hälfte aus Frauen bestehen. Den Vorsitz führt eine gleichberechtigte Doppelspitze (Bürgermeister*in und Vertreter*in der Migrant*innen).  Künftig wird es in jeder Gemeinde mit mehr als 1000 ausländischen Mitbürger*innen entweder einen Ausländerbeirat oder eine Integrations-Kommission geben. Die Entscheidung darüber trifft das jeweilige Gemeindeparlament.

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