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27.03.2014

Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Landtagsdebatte zur Änderung §121 Hessische Gemeindeordnung: Meilenstein für die Energiewende und Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) alle Kommunen endlich auch im Bereich der Energiewende und bei der Breitbandversorgung wirtschaftlich betätigen können. „Das ist ein Meilenstein auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Die Änderungen tragen außerdem wesentlich dazu bei, dass der ländliche Raum bei der Versorgung mit schnellen Internetzugängen nicht abgehängt wird“, sagt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner, bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.

Meilenstein für die Energiewende
Im Koalitionsvertrag hätten sich CDU und GRÜNE darauf verständigt, auch in Hessen in das Zeitalter der erneuerbaren Energien zu starten. Mit der Verdopplung ihres Anteils im Strombe-reich habe sich die Koalition ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. „Die Kommunen sind zur Verwirklichung der Energiewende ein wichtiger und unverzichtbarer Partner“, sagte Wagner, „es gibt in diesem Bereich unheimlich viel Engagement vor Ort. Das soll nicht länger ausgebremst werden. Mit unserer Gesetzesänderung erhalten die Kommunen endlich das Instrumentarium in die Hand, um eine wichtige Rolle bei der Energiewende einnehmen zu können.“ Ausdrücklich sei im Gesetzentwurf eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Projekten der Energiewende vorgesehen. „So kommen wir dem Ziel, Energiewende in Bürgerhände, ebenfalls ein gutes Stück näher.“

Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Neben dem Energiebereich werde den Kommunen auch bei der Breitbandversorgung die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Betätigung eingeräumt. „Auch hier können sich die Kommunen künftig endlich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger für den Zugang zu schnellen Internetverbindungen engagieren. Das ist wichtig, damit die Menschen und die Wirtschaft im ländlichen Raum nicht abgekoppelt werden. Schnelles Internet gehört mittlerweile faktisch zur unverzichtbaren Grundversorgung, die wesentlich über die Attraktivität einer Kommune entscheidet.“ Die Gesetzesänderung leiste einen wichtigen Beitrag zur Breitbandstrategie der Landesregierung. „Nach der Aufstockung des Darlehensprogramms zum Ausbau der Breitbandversorgung um 150 auf 350 Millionen Euro vor wenigen Tagen ist der Gesetzentwurf hierzu ein weiterer wichtiger Baustein.“

Kommunen gestärkt, Interessen der Wirtschaft gewahrt
DIE GRÜNEN betonen, dass die Gesetzesänderung keine Nachteile für die Wirtschaft bringe, im Gegenteil. Es bleibe bei dem Prinzip der Subsidiarität, nach dem den Kommunen Grenzen für eine wirtschaftliche Betätigung gesetzt sind. „Gerade im Bereich der Energiewende und der Breitbandversorgung kommt ohne das Engagement der Kommune wirtschaftliche Betätigung oft gar nicht in Gang. Es sind die Kommunen, die durch Vorleistungen bei der Projektentwicklung und -planung, dafür sorgen, dass Vorhaben überhaupt erst realisiert werden können und Aufträge auch an die Privatwirtschaft vergeben werden können.“ So habe das freie Spiel der Marktkräfte bislang eben nicht zu einer Breitbandversorgung auch des ländlichen Raums geführt. Und auch die Energiewirtschaft sei weiterhin stark vom Einfluss von vier großen Unternehmen geprägt und nicht von einem vielfältigen Markt mit vielen Teilnehmern.

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