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09.12.2015

Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes - 2. Lesung

Richtergesetz – Mehr Transparenz und Akzeptanz bei Besetzung von Gerichtspräsidenten

Die GRÜNE Landtagsfraktion räumt dem Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz eine hohe Bedeutung ein. Dieser Grundsatz sei auch der Leitgedanke für die Änderung des Richtergesetzes gewesen: „Verlässlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz tragen zur Stabilität und Prosperität der Gesellschaft bei. Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes sorgen wir für noch mehr Transparenz und Akzeptanz bei der Besetzung von Gerichtspräsidenten“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, „bei strittigen Entscheidungen kann künftig vor der letztlichen Entscheidung des Justizministers der Richterwahlausschuss befasst werden.“

„Die Präsidenten der Gerichte nehmen eine herausragende Rolle als Repräsentanten der Justiz ein. Außerdem haben sie eine wichtige Funktion bei der Besetzung von Beförderungsstellen durch das Beurteilungswesen. Deswegen wollen wir den Präsidialräten bei strittigen Entscheidungen über die Präsidentenbesetzungen die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob der Richterwahlausschuss sich mit der Angelegenheit befasst.“ Bisher konnte der Minister oder die Ministerin das Votum des Präsidialrates auch missachten und die Ernennung nach erfolglosem Einigungsgespräch vornehmen. „Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf ändern. Damit wird die Stellung des Präsidialrates erheblich gestärkt.“

Auch die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf mehrheitlich begrüßt wurde. Allerdings gab es auch den Wunsch, noch weiterzugehen, und auch die Direktoren und Vizepräsidenten in das Verfahren einzubeziehen. Dazu Karin Müller: „Wir sehen im vorgelegten Gesetzentwurf einen ersten Schritt zur Stärkung der Präsidialräte, der sich in der Praxis beweisen muss. Wir werden nun zunächst beobachten, ob das Ziel der Stärkung der Präsidialräte erreicht wurde und ob die Arbeitsweise des Richterwahlausschusses sich verändert. Daher sehen wir derzeit keinen weiteren Änderungsbedarf.“