Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Der Hessische Landtag hat in seiner 150. Sitzung auf Grundlage eines gemeinsamen Dringlichen Antrags der Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen. „Die mit großem zeitlichen Vorlauf und in kollegialen Beratungen betriebene Aktualisierung und Überarbeitung der Geschäftsordnung wurde mit der heutigen Beschlussfassung zu einem einvernehmlichen Ende gebracht – Die Kolleginnen und Kollegen des 20. Hessischen Landtags können damit auf eine sehr gute Grundlage zurückgreifen“, betonen die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen.
„Die Änderungen wurden aufgrund der Erfahrungen aus der parlamentarischen Praxis zum Teil schon in vorherigen Wahlperioden vorbereitet. Daran anknüpfend hat man in regelmäßigen Sitzungen über mehrere Monate einen zwischen allen Fraktionen einvernehmlich vereinbarten Antrag erarbeitet und eingebracht. Denn mit der Konstituierung des Landtags muss unmittelbar eine Geschäftsordnung in Kraft gesetzt werden. Dabei hat man in der Vergangenheit regelmäßig auf die meist unveränderte Geschäftsordnung der vorausgehenden Wahlperiode zurückgegriffen. Vor diesem Hintergrund waren sich alle Fraktionen einig, dass eine umfassende Änderung mit großem zeitlichem Vorlauf erfolgen muss. Dieses Ziel konnte diesmal in kollegialen Beratungen erreicht werden“.
Neben einer Vielzahl von Klarstellungen und redaktionellen Überarbeitungen, wurden auch materielle Änderungen vorgenommen, die nachfolgend auszugsweise aufgeführt sind:
Der Hessische Landtag wird digitaler:
Der Hessische Landtag wird bürgernäher:
Der Hessische Landtag wird moderner: