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24.06.2014

Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hess. Landtags - 2. Lesung

Anpassung der Abgeordneten-Diäten – GRÜNE: Sparkurs gilt auch für Abgeordnete

Als logischen und konsequenten Schritt hat die GRÜNE Landtagsfraktion die von der schwarz-grünen Koalition eingebrachte Änderung des Abgeordnetengesetzes bezeichnet. „Ab dem Jahr 2015 werden wir aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung an vielen Stellen im Landeshaushalt sparen müssen. Davon sollen ausdrücklich auch die Abgeordneten nicht ausgenommen werden. Deshalb setzen wir mit unserer Gesetzänderung die bislang übliche Steigerung der Diäten gemäß der allgemeinen Gehaltsentwicklung zum Jahr 2015 aus“, so die parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der Debatte zur zweiten Lesung der Änderungen des Abgeordnetengesetzes.

„Wir werden auch den öffentlichen Bediensteten einiges zumuten müssen. So haben wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Begrenzung der Besoldungserhöhung verständigt. Was wir anderen abverlangen, werden wir auch als Abgeordnete tragen und uns von den Sparbemühungen nicht ausnehmen“, erläutert Erfurth den Grund für die Gesetzesänderung.

Das Abgeordnetengesetz sieht seit 2008 eine automatische jährliche Steigerung der Abgeordneten-Bezüge vor: Sie wachsen analog zum Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen, welches das Statistische Landesamt ermittelt. „Wir wollen diesen Automatismus im Jahr 2014 nochmals anwenden und dann die Steigerung bewusst unterbrechen, um auch die Bezüge der Abgeordneten in die notwendige Haushaltskonsolidierung einzubeziehen.“