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21.05.2013

2. Lesung zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs an die Herausforderungen des demografischen Wandels und zur Stärkung des ländlichen Raums

Kommunaler Finanzausgleich nach Urteil des Staatsgerichtshofs – Landesregierung muss Gesetzentwurf neu prüfen

Das gestrige Urteil des Staatsgerichtshofs muss nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal zu einer verfassungsrechtlich Prüfung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs führen. Der Staatsgerichtshof hatte festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz aus dem Jahre 2010, auf dem das Änderungsvorhaben der Landesregierung aufbaut, verfassungswidrig ist. „Damit hat der Staatsgerichtshof der schwarz-gelben Mehrheit bereits zum wiederholten Male bescheinigt, dass sie sich nicht verfassungskonform verhält. Bevor die KFA-Reform auf den Weg gebracht wird, muss zunächst sichergestellt sein, dass sie einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Wir fordern daher die Landesregierung auf, diese Prüfung vorzunehmen und dem Landtag im Anschluss das Ergebnis dieser Prüfung mitzuteilen. Erst danach kann sachgerecht über den Gesetzentwurf entschieden werden. Damit diese Prüfung in aller Ruhe erfolgen kann, beantragen wir das Gesetz heute nicht in zweiter Lesung zu verabschieden, sondern erst in dritter Lesung in der nächsten Plenar-Runde“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth.

DIE GRÜNEN erinnern daran, dass sie das nun als verfassungswidrig eingestufte Finanzausgleichsgesetz schon in der Vergangenheit wiederholt heftig kritisiert haben. „Der darin verankerte Entzug von mehr als 340 Mio. Euro Finanzmitteln aus dem KFA war unausgewogen und unsystematisch. Wir haben mit unserem Konzept „Hessens Kommunen fair finanzieren“ [1] einen Vorschlag unterbreitet, um die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf eine neue Grundlage zu stellen und die Finanzverteilung entlang der Aufgaben neu auszujustieren. Dieser Vorschlag wurde im Laufe der Reformverhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich von Schwarz-Gelb abgelehnt. Stattdessen wurde nach jahrelangen Verhandlungen nur eine Mini-Reform auf den Weg gebracht. Selbst diese droht nun zu scheitern, weil in der Vergangenheit wichtige Verfahrensfragen nicht geklärt wurden und die Landesregierung es versäumt hat, den Finanzbedarf der Kommunen zu ermitteln.“