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24.01.2023

1. Lesung Gesetz über die Führung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag (Lobbyregistergesetz)

Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz für ein Lobbyregister beim Hessischen Landtag Offenheit und Transparenz darüber, wer Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes nimmt oder wer sich an den Gesetzgebungsprozessen beteiligt.  Wer Interessen gegenüber dem Landtag, seinen Organen, Mitgliedern oder Fraktionen oder der Landesregierung vertritt, muss dies durch Eintragung in das Register angeben. Diese Regelungen finden sich so oder ähnlich in allen existierenden Lobbyregistergesetzen des Bundes oder der Länder. Politikerinnen und Politiker greifen an vielen Punkten auf Kompetenzen und Expertise von Expertinnen und Experten zurück oder laden Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Institutionen oder Interessengruppen zu Gesprächen oder Anhörungen ein. Diese Interessenvertretung muss aber transparent und rechtschaffen sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, wer an Entscheidungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt hat. Die aktuellen Skandale bei der EU zeigen, dass Regelungen notwendig sind, um kriminellen Machenschaften und Straftaten bei der Einflussnahme auf politische Entscheidungen nachgehen zu können.

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