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16.06.2009

1. Lesung für ein Zweites Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz

Zweites Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz: Änderung der Bauordnung gibt Kommunen mehr Möglichkeiten beim Klimaschutz

„Mehr Klimaschutz, mehr Eigenverantwortung der Kommunen und mehr Arbeitsplätze: das sind die Grundzüge unseres Zweiten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung, das wir heute in erster Lesung im Landtag beraten“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Hammann.

„Durch die Änderung der hessischen Bauordnung geben wir den Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten, aktiv das Klima zu schützen. Bei konsequenter Nutzung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen durch Energieeinsparung und Energieeffizienz im Wohngebäudebereich einerseits und die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien andererseits könnte die hessische Treibhausgasbilanz bis zum Jahr 2020 um 2,7 Millionen Tonnen CO2 entlastet werden. Gleichzeitig würden zusätzliche Investitionen von über 800 Millionen Euro jährlich ausgelöst und damit 15.000 dauerhafte Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und dem Handwerk geschaffen. Die Heizkosten der privaten Haushalte könnten von heute insgesamt 2,5 Milliarden Euro bis ins Jahr 2020 um mehr als die Hälfte sinken“, so Hammann. „Dies sind wichtige Beiträge zur Erreichung unserer GRÜNEN ZukunftsEnergie- und Klimaschutzziele für Hessen. Diese lauten: 100 Prozent Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien bis 2030, 40 Prozent weniger CO2 bis zum Jahr 2020 und ebenfalls bis 2020 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Umweltsektor.“

„Unser heute eingebrachter Gesetzentwurf setzt dabei an zwei Hebeln an: Durch Änderungen an § 81 der hessischen Bauordnung ermöglichen wir es den Kommunen einerseits, die Nutzung der Solarenergie oder anderer erneuerbarer Energien auch bei der Altbaumodernisierung zur Vorgabe zu machen und andererseits machen wir den Weg dafür frei, in Bebauungsplänen den Passivhausstandard festsetzen zu können. So beabsichtigt die schwarz-grün regierte Stadt Frankfurt, in Neubaugebieten nur noch Gebäude im Passivhausstandard zuzulassen, um damit die CO2-Bilanz der Stadt deutlich aufzubessern. Dies wird genauso wie Solarsatzungen nach Marburger Vorbild durch die heutige Rechtslage verhindert. Mit unseren Änderungen in § 81 der Hessischen Bauordnung geben wir den Kommunen damit mehr Freiheiten“, erläutert Hammann.

„Wir gehen über die Vorgaben des Bundes hinaus, weil wir überzeugt sind, dass wir damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten und außerdem den Ökoenergien zum Durchbruch verhelfen können“ – „Dieser Satz stammt nicht von den Machern der Marburger Solarsatzung, sondern kommentiert das baden-württembergische Erneuerbare Wärmegesetz aus dem Mund des dortigen Ministerpräsidenten Günther Oettinger. Das dortige Gesetz hat eine ähnliche Zielrichtung wie die Marburger Solarsatzung. Wer in diesem Zusammenhang wie die CDU und FDP Hessen den GRÜNEN Gängelung und Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger vorwirft, trifft das gleiche Urteil über die eigenen  Parteifreunde in unserem südlichen Nachbarland. Was im Land der Häuslebauer offensichtlich richtig ist, kann aber doch erst recht im von Roland Koch ausgerufenen „Musterland für erneuerbare Energien“ nicht falsch sein“, urteilt Hammann.

„Wer es mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, dem Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien ernst meint, muss diese und die weiteren Vorschläge aus dem GRÜNEN ZukunftsEnergie- und Klimaschutzprogramm unterstützen.“