Inhalt

17.09.2009

1. Lesung für ein Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes

Viertes ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetz: Dem Klimaschutz landesplanerischen Vorrang einräumen

„Mit unserem Vierten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetz zeigen wir GRÜNEN, wie das Hessische Landesplanungsgesetz gestaltet werden muss, um den Erneuerbaren Energien landesplanerisch Vorrang zu verschaffen. Wir wollen dadurch gleichzeitig ineffiziente neue Großkraftwerke wie das Kohlekraftwerk Staudinger verhindern. Ein weiterer wichtiger Bereich, den wir planerisch verändern wollen, ist die Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Hammann zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes. „Dieser Gesetzentwurf unterstützt nicht nur den dringend notwendigen Klimaschutz sondern auch unser GRÜNES Ziel, die hessische Stromversorgung bis zum Jahr 2030 auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen und 40.000 zusätzliche Jobs im Umweltbereich zu schaffen.“

„Die Regierung Koch hat die Erneuerbaren Energien gebremst, wo sie nur kann: Im ersten Halbjahr 2009 wurden in Hessen nur 5 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 8,8 Megawatt errichtet. Bundesweit waren es 401 Anlagen mit 802 Megawatt. Hessen liegt damit knapp über einem Prozent. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz gingen im gleichen Zeitraum doppelt so viele Anlagen wie in Hessen ans Netz. Bei uns besteht großer Handlungsbedarf“, erläutert Hammann. „Wir GRÜNEN wollen erreichen, dass in Hessen bis 2020 eine Stromleistung von 4.500 Megawatt aus Windkraft installiert wird. Diese Leistung entspricht in etwa der Stromerzeugungsleistung von Staudinger und dem Atomkraftwerk Biblis. Unser Gesetzentwurf schlägt dazu erstmals vor, „Grundsätze der Raumordnung“ in das Landesplanungsgesetz aufzunehmen. Mit diesen Grundsätzen der Raumordnung sorgen wir beispielsweise dafür, dass die Erneuerbaren Energien Vorrang erhalten und ineffiziente Großkraftwerke wie der geplante Steinkohleblock 6 am Standort Staudinger verhindert werden können.“

Weitere Grundsätze beträfen den Verkehrssektor, so Hammann: „Gerade in diesem Sektor müssen in Hessen CO2-Einsparungen erreicht werden, denn es gibt kaum ein anderes Bundesland, in dem der Verkehrsanteil am CO2-Ausstoß höher ist als hier bei uns. Effizientere Motoren und Elektromobilität sind wichtig. Die IAA in Frankfurt zeigt, dass die Autoindustrie ja gerade versucht darzustellen, dass sie grüner wird. Um wirklich zu CO2-Reduktionen im Verkehrsbereich zu kommen, ist es aber mindestens genauso wichtig, die künftige Siedlungsstruktur zu beeinflussen, kurze Wege und ein wohnortnahe Versorgung zu ermöglichen, und so Verkehr zu vermeiden.“

„Mit weiteren Grundsätzen sorgen wir GRÜNEN dafür, dass bei der Entwicklung von Hessens Städten und Dörfern auf immer neue Wohn- und Gewerbegebiete auf der Grünen Wiese verzichtet und stattdessen die Innenentwicklung vorangetrieben wird. Wir wollen ein Netto-Null-Prinzip einführen, das dafür sorgt, dass bei neuem Flächenverbrauch mindestens in gleichem Umfang Siedlungs- und Verkehrsfläche an anderer Stelle reduziert werden müssen – ein Prinzip übrigens, das Ministerpräsident Oettinger aus Baden-Württemberg für sein Land bereits so formuliert hat.“

„Mit diesen Vorschlägen kann die hessische Siedlungs-, Verkehrs- und Energieversorgungsstruktur zukunftsfähig und modern gestaltet werden. Durch die Einfügung von Grundsätzen der Raumordnung in das Landesplanungsgesetz erhalten der Landtag und damit die gewählten VolksvertreterInnen und -vertreter mehr Einfluss auf diese Strukturen. Bitte tragen Sie dazu bei, unser Land zu modernisieren und im Bereich der Energieversorgung nicht den Anschluss an den Rest der Bundesrepublik zu verlieren“, appelliert Hammann an die Fraktionen im hessischen Landtag.