Die letzten regenarmen Jahre haben uns vor Augen geführt, dass Wasser nicht einfach aus der Leitung kommt. Mit diesem Newsletter wollen wir euch darüber informieren, welche Möglichkeiten – auch ordnungsrechtliche Möglichkeiten, es in den Kommunen gibt, um Wasser zu sparen.
Die Kommunen sind für die Trinkwasserversorgung zuständig, daher obliegt ihnen auch die Aufgabe hier zu handeln.
Kommunale Wasserampeln sind ein Instrument, um rechtzeitig und eigenverantwortlich auf einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser und auf eine sparsamere Verwendung von Trinkwasser hinzuwirken. In vielen Kommunen in Hessen wurden daher auch „Wasserampeln“ installiert. Städte und Wasserversorger wie Kronberg, Taunusstein, Oberursel oder die OVAG haben seit einiger Zeit eine “Wasserampel“ eingeführt.
Mit einer Wasserampel werden die Bürger*innen tagesaktuell über die Trinkwassersituation vor Ort informiert. Der Wasserversorger gibt detaillierte Informationen zu den mit den einzelnen Ampelphasen (grün, gelb und rot) verbundenen Wassersparmaßnahmen. So können die Bürger*innen ihr Verbrauchsverhalten durch Nutzungsänderungen entsprechend anpassen. Steht die Wasserampel auf „gelb“ und „rot“ sollen bestimmte Nutzungen insbesondere im Garten oder z.B. bei der Befüllung von Schwimmbecken oder eine Autowäsche unterlassen werden. Im Fall einer roten Ampel sollen größere Trinkwasserentnahmen zudem bei den Wasserwerken gemeldet werden. Wenn das nicht reicht, wird der “Wassernotstand“ ausgerufen. Dann gelten keine Empfehlungen mehr, sondern es besteht ein Verbot: Eine Gefahrenabwehrverordnung verbietet dann, bis auf wenige Ausnahmen, zusätzlich zu den oben beschriebenen Einspargeboten im Prinzip jegliche zusätzliche Entnahme von Trinkwasser. Bei Verstößen – und damit begangenen Ordnungswidrigkeiten – können Geldbußen verhängt werden, in Kronberg z.B. in Höhe von bis zu 5.000,- Euro. Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.