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06.10.2022

Wassersparen/Wassernotstand

Was sind die Kommunalen Handlungsmöglichkeiten

Die letzten regenarmen Jahre haben uns vor Augen geführt, dass Wasser nicht einfach aus der Leitung kommt. Mit diesem Newsletter wollen wir euch darüber informieren, welche Möglichkeiten – auch ordnungsrechtliche Möglichkeiten, es in den Kommunen gibt, um Wasser zu sparen.

Die Kommunen sind für die Trinkwasserversorgung zuständig, daher obliegt ihnen auch die Aufgabe hier zu handeln.

Welche Möglichkeiten gibt es in den Kommunen, um Bürger*innen zu sensibilisieren, sparsam mit Trinkwasser umzugehen?

Kommunale Wasserampeln sind ein Instrument, um rechtzeitig und eigenverantwortlich auf einen sorgsamen Umgang mit Trinkwasser und auf eine sparsamere Verwendung von Trinkwasser hinzuwirken. In vielen Kommunen in Hessen wurden daher auch „Wasserampeln“ installiert. Städte und Wasserversorger wie Kronberg, Taunusstein, Oberursel oder die OVAG haben seit einiger Zeit eine “Wasserampel“ eingeführt.

Was sind Wasserampeln?

Mit einer Wasserampel werden die Bürger*innen tagesaktuell über die Trinkwassersituation vor Ort informiert. Der Wasserversorger gibt detaillierte Informationen zu den mit den einzelnen Ampelphasen (grün, gelb und rot) verbundenen Wassersparmaßnahmen. So können die Bürger*innen ihr Verbrauchsverhalten durch Nutzungsänderungen entsprechend anpassen. Steht die Wasserampel auf „gelb“ und „rot“ sollen bestimmte Nutzungen insbesondere im Garten oder z.B. bei der Befüllung von Schwimmbecken oder eine Autowäsche unterlassen werden. Im Fall einer roten Ampel sollen größere Trinkwasserentnahmen zudem bei den Wasserwerken gemeldet werden. Wenn das nicht reicht, wird der “Wassernotstand“ ausgerufen. Dann gelten keine Empfehlungen mehr, sondern es besteht ein Verbot: Eine Gefahrenabwehrverordnung verbietet dann, bis auf wenige Ausnahmen, zusätzlich zu den oben beschriebenen Einspargeboten im Prinzip jegliche zusätzliche Entnahme von Trinkwasser. Bei Verstößen – und damit begangenen Ordnungswidrigkeiten – können Geldbußen verhängt werden, in Kronberg z.B. in Höhe von bis zu 5.000,- Euro. Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.

Welche Unterstützungen für die Kommunen gibt es durch das Land Hessen?

  • Durchführung regionaler Stresstests als Orientierungsrahmen der Wassernutzung und Wasserverwendung: Das Land Hessen erstellt für die Kommunen wie auch die Wassernutzenden Hinweise für einen „Stresstest“. Die Ergebnisse eines solchen sogenannten KLIWA-Stresstest können aufzeigen, wie belastbar die wasserwirtschaftlichen Systeme sind und wo deren Grenzen liegen. Das gibt auch eine Orientierung für weitere Planungen. 
  • Das Land unterstützt die Kommunen, die für die öffentliche Wasserversorgung zuständig sind zum Beispiel bei der Erstellung kommunaler Wasserkonzepte. Mit der Erstellung von Wasserkonzepten erfasst man die Gegebenheiten vor Ort, man kann Aussagen zu möglichen Entwicklungen treffen, Risiken ermitteln oder Punkte finden, die man noch optimieren kann. Zudem kann man passende Maßnahmen zur effizienten Sicherstellung der Wasserversorgung, wie etwa Maßnahmen zum Grundwasserschutz oder zum Wassersparen oder eine verstärkte Nutzung von Brauchwasser oder Regenwasser, entwickeln.

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