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29.06.2021

Verbot von Totschlagfallen

Mit unserem Gesetzentwurf zum Verbot von Totschlagfallen greifen wir eine wichtige Forderung von Tierschutzverbänden auf und realisieren einen weiteren Punkt aus unserem Koalitionsvertrag. Wir haben den Gesetzentwurf am 28. April ins Plenum eingebracht. Wir wollen nicht warten, bis vielleicht der Bundesgesetzgeber irgendwann ein bundesweites Verbot in Angriff nimmt. Ein mehr an Tierschutz darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Damit das Gesetz auch Wirkung entfaltet, wird es empfindliche Bußgelder geben, wenn gegen das Verbot verstoßen wird.

Mit dem Verbot der Anwendung von Totschlagfallen wird endlich eine unnötig qualvolle Fangmethode verboten. Der Einsatz von Totschlagfallen bei der Jagd ist nicht mehr zeitgemäß, nicht notwendig und entspricht nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an den Tierschutz.

Neben dem Umstand, dass die gefangenen Tiere langsam und qualvoll in den Fallen verenden können, kommt es auch immer wieder zu Fehlfängen z.B. von Katzen oder geschützten Arten wie dem Baummarder. Wir stehen dazu, dass mit Hilfe der Jagd notwendige Regulierungen des Wildbesatzes in Feld, Wald und Flur erfolgen müssen. Wir sind froh über Jäger*innen, die das verantwortungsvoll und zukünftig ohne Totschlagfallen machen.

Am 23. Juni wird im Umweltausschuss das Ergebnis einer Anhörung zum Gesetzentwurf besprochen und wir setzen alles daran, dass der Gesetzentwurf im Juli-Plenum noch vor der Sommerpause in die zweite Lesung geht und dann beschlossen wird.


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