Windräder und Solaranlagen sind nicht nur zentral für den Klimaschutz – sie können auch ein wirtschaftlicher Gewinn für die Menschen in den Kommunen sein. Genau hier setzt unser neuer GRÜNER Gesetzentwurf an, der im Mai-Plenum des Hessischen Landtags beraten wurde: Kommunen sollen direkt an den Erträgen von Wind- und Solarparks beteiligt werden. So profitieren nicht nur Betreiber, sondern auch die Menschen vor Ort – etwa durch zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde oder konkrete Vorteile wie günstigeren Strom.
Herzstück des Gesetzes ist die sogenannte Beteiligungsvereinbarung. Sie ermöglicht es Projektentwicklern und Kommunen, gemeinsam auszuhandeln, wie die Beteiligung konkret aussehen soll – flexibel und angepasst an die jeweilige Situation vor Ort. Wird keine Einigung erzielt, greift automatisch eine Ausgleichszahlung an die Kommune. Damit entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, und gleichzeitig wird ein starker Anreiz gesetzt, sich auf eine faire Lösung zu verständigen.
Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen: Wo Bürgerinnen und Bürger wertschätzend und umfassend beteiligt werden, steigt die Akzeptanz von Anlagen der Erneuerbaren deutlich. Die Energiewende ist also dann besonders erfolgreich, wenn sie gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet wird – ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich gerecht. Dazu würde unser Gesetzesvorschlag einen entscheidenden Beitrag leisten.