Es ist eine schwere Klatsche für den Innenminister – und zugleich die Quittung für einen durchschaubaren Versuch von CDU und SPD, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen: Am 28. Januar 2026 hat der Staatsgerichtshof die von der schwarz-roten Landesregierung beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Aus unserer Sicht ist das ein Scheitern mit Ansage. Viele Expert*innen, GRÜNE und FDP hatten die Landesregierung vor der Gesetzesänderung gewarnt. CDU und SPD haben diese Warnungen ignoriert und stattdessen versucht, sich mit einer Änderung des Auszählverfahrens einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Das ist nun gescheitert.
Die Entscheidung trifft Innenminister Roman Poseck dabei besonders hart, weil dieser selbst lange Präsident des Staatsgerichtshofs war – und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe eigentlich besser hätte einschätzen müssen. Statt diese Erfahrung zu nutzen, ließ er sich auf das parteipolitische Manöver von CDU und SPD ein und trug die umstrittene Reform mit – ein bemerkenswerter Fehlgriff.
Die Landesregierung wollte eine Novelle des Kommunalwahlrechts durchsetzen, die stimmenstarke Parteien begünstigt und kleinere Parteien benachteiligt hätte. Faktisch hätten also ausgerechnet die Parteien am meisten profitiert, die das Gesetz selbst auf den Weg gebracht haben: CDU und SPD hätten bei der kommenden Kommunalwahl deutlich mehr Sitze in den kommunalen Vertretungen erhalten. Der Staatsgerichtshof wertete dies als Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlgleichheit – und setzte damit ein deutliches Signal für faire Wahlen und gegen die Selbstherrlichkeit der hessischen Landesregierung.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist ein Gewinn für unsere Demokratie. Sie schafft Rechtsklarheit für die Kommunalwahlen und stoppt ein durchschaubares Manöver der Regierungsparteien – die sich zum Thema Kommunalfreundlichkeit künftig erst einmal schweigen müssen.