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21.03.2024

Landesregierung gefährdet Nahversorgung im ländlichen Raum

Hessische teo-Märkte in Gefahr

Das Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass vollautomatisierte teo-Supermärkte dem Ladenöffnungsgesetz unterliegen und sonntags schließen müssen, obwohl sie kein Personal benötigen. Diese Märkte bieten auf 50m² Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs an, mit Zugang und Bezahlung per Bankkarte oder App.

Daraufhin kündigt die Supermarktkette tegut an, die Expansion ihrer personenlosen teo-Verkaufsstellen auszusetzen. Das ist ein fatales Zeichen für die Nahversorgung im ländlichen Raum. Teo und andere Anbieter von digitalen Minimärkten könnten in Zukunft auf innovativem Weg eine Lücke in der Nahversorgung füllen. Die Landesregierung weigert sich aktuell aber, diese Verbesserung für die Menschen in Hessen zeitnah gesetzlich zu ermöglichen, obwohl dem Landtag ein zustimmungsfähiger Änderungsantrag für das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) vorliegt.

Nach dem Urteil ist für uns klar: Wir GRÜNEN stimmen der vorliegenden Initiative zu, denn auch die Menschen auf dem Land müssen von Innovationen „made in Hessen“ profitieren können. Da kein Personal zum Einsatz kommt, ist der Schutz des Sonntags gewährleistet. Auch dem Arbeitsschutz wird im vollen Umfang Rechnung getragen. Die Schwerfälligkeit von CDU und SPD wiederum bedroht Standorte und entzieht den Menschen im ländlichen Raum die Chance, von digitalen Innovationen zu profitieren.


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