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05.06.2020

Kita-Öffnungen

Kinderhand beim Spielen im SandkastenDie Corona-Krise hat es notwendig gemacht, für viele Gemeinschaftseinrichtungen in Hessen ein Betretungsverbot zu verhängen. Nur so war es möglich die Infektionskurve abzuflachen. Die Situation ist für alle Familien eine große Herausforderung. Kinder brauchen andere Kinder zum Spielen, Eltern müssen auch im Homeoffice entlastet werden und umfassender Kinderschutz ist nur durch pädagogisches Personal zu gewährleisten. Deswegen waren wir sehr froh, dass gemeinsam mit der Kanzlerin und den Familienminster*innen der Länder sowie der Familienministerin des Bundes, die schrittweise Öffnung von Kitas beschlossen wurde. So wurden nach der Notbetreuung für sogenannte systemkritische Berufe die Bedarfsberechtigten deutlich erweitert. In Hessen konnten so auch Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Studierenden, Integrationskinder und Kinder mit drohender Kindeswohlgefährdung zurück in die Kita.

 

Eingeschränkter Regelbetrieb

Der nächste Schritt ist seit dem 2. Juni 2020, der eingeschränkte Regelbetrieb. Das Land Hessen hat den Kitas – in enger Absprache mit den Kommunen und Freien Trägern – möglichst viel Freiheit gegeben. Die hessischen Kitas können so viele Kinder, wie unter den Bedingungen des Infektionsschutzes möglich sind, aufnehmen. Als Richtschnur dienen den Trägern die Hygieneempfehlung zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen (Link siehe unten), die darüber informieren, was bei einem Kita-Betrieb während der Corona-Pandemie zu beachten ist. Kinder, die bisher die Notbetreuung besucht haben, können die Kita auch nach dem 2. Juni 2020 weiterhin besuchen. Bei den systemkritischen Berufen ist nun allerdings Voraussetzung, dass beide Eltern auch berufstätig sind. Es ist in der Verantwortung der Träger, die anderen Kinder regelmäßig wieder in die Kitas zu holen, denn die Träger kennen die Situation in den Kitas und den Bedarf der Familien vor Ort am besten. Der begrenzende Faktor sind durchschnittlich 20 Prozent fehlende Erzieher*innen, die zur Risikogruppe gehören und deswegen nicht arbeiten können.  Die hohe Flexibilität, die die Verordnung zulässt, eröffnet den Kommunen genug Gestaltungsspielraum, um möglichst allen Kindern gute Bildung und Betreuung zu ermöglichen. So wird z.B. auch ermöglicht, auf andere Räumlichkeiten oder auf Außengelände auszuweichen.

 

Viele Eltern leisten seit Wochen fast unmögliches

Die Bedürfnisse von Familien sind uns ein großes Anliegen. Wir haben größtes Verständnis für die Sorgen und Nöte von Eltern und Kindern und möchten uns bei allen Eltern bedanken, die seit zehn Wochen fast Unmögliches leisten. Leider befinden wir uns weiterhin in einer pandemischen Situation und die Kontrolle des Infektionsgeschehens bleibt die wichtigste Maxime. Nur wenn es uns gelingt, die Pandemie einzudämmen, kann in naher Zukunft an einen Regelbetrieb gedacht werden. Mehr Informationen zu den Regelungen rund um den eingeschränkten Regelbetrieb gibt es in den FAQ des HMSI (Link siehe unten).


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