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21.02.2023

Hessen bekommt ein Nahmobilitätsgesetz

Wichtiger Schritt für die Verkehrswende

 

Zuerst das Auto, dann lange nichts, und dann erst Fahrrad und Fußverkehr – diese Sichtweise entfernen wir GRÜNE langsam aber stetig aus den Strukturen der Landesgesetzgebung. Unser Ziel: Endlich Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer*innen und gute und sichere Infrastruktur für Radfahrende und Zufußgehende. Das ÖPNV-Gesetz regelt auf Landesebene bereits Bus und Bahn, das Straßengesetz die Verkehrswege für Autos, LKW und Motorräder. Die Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr lief bei den Planungen dabei im Idealfall so mit. Jetzt bekommen diese Mobilitätsformen ihr eigenes Gesetz in Hessen, das Hessische Nahmobilitätsgesetz – ein absolutes Novum ganz im Sinne der Verkehrswende.

Zehn Prozent des Straßenbauetats muss zusätzlich in Radinfrastruktur gesteckt werden. Das war bislang das politische Ziel unserer Fraktion im Bereich Straßenbau. Jetzt haben wir genau dieses Ziel gesetzlich festgeschrieben. Wer das ändern will, muss das Gesetz ändern. Weitere starke Punkte sind die Ausübung der Vorbildfunktion des Landes – immerhin der größte Arbeitgeber in Hessen – bei Fahrradabstellplätzen, die Verankerung von Aufenthaltsqualität in den Planungsgrundsätzen des öffentlichen Raums, Neuerungen im Bereich Parkraummanagement und Abbiegeassistenten an Landesfahrzeugen.

Es ist kein Geheimnis: Dieses Gesetz ist ein Ergebnis des erfolgreichen Bürgerbegehrens Verkehrswende, deren originärer Gesetzesentwurf zwar verfassungswidrig, aber Impulsgeber für das nun vorgelegte Nahmobilitätsgesetz ist. Wir bedanken uns ausdrücklich für das großartige Engagement des Bürgerbegehrens, das auch am Verfahren des Nahmobilitätsgesetzes mitgewirkt hat.


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