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01.06.2023

Gutes und wichtiges Signal für den hessischen Naturschutz

Wir freuen uns, dass Hessen mit dem nun beschlossenen Naturschutzgesetz seit Langem endlich wieder ein eigenständiges Naturschutzgesetz bekommt. Es ist modern, zukunftsorientiert und dringend notwendig: Die Artenkrise erfordert schnelles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.
Dazu sind wir nicht nur verpflichtet, weil wir in der hessischen Verfassung das Staatsziel des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen verankert haben. Angesichts der Biodiversitätskrise, ist es wichtig, dass Hessen über die Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus vor allem Verantwortung für die Arten in Hessen übernimmt, die heimisch, aber bedroht und rückläufig sind. Deshalb werden die Ziele der Biodiversitätsstrategie nun auch gesetzlich verankert.

Ein wesentlicher Grund für das Aussterben von Arten ist das Zurückdrängen oder die Zerstörung von Lebensräumen. Folgerichtig hebt das Gesetz den Schutz und die Wiederherstellung der hessischen Lebensräume hervor. Mit dem Naturschutzgesetz schaffen wir die Grundlage für eine echte Trendumkehr beim Verlust der Artenvielfalt und stärken den Naturschutz auf allen Ebenen.

Einige der zukunftsweisenden Punkte aus dem neuen hessischen Naturschutzgesetz sind Fördergebiete für den Artenschutz und der Schutz der Nacht als Naturschutzziel. Mit den ‚Hessen-Lebensräumen‘ bleiben besondere Lebensräume wie Streuobstwiesen oder artenreiches Grünland landesrechtlich geschützt, egal, was im Bund beschlossen wird.

Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für unsere Ökosysteme nimmt das Gesetz vor allem den Schutz von Insekten in den Blick. Das zeigt sich zum Beispiel an dem Verbot von Schottergärten, vor allem aber auch an der in Deutschland bisher einzigartigen Regelungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung.

Dass Klimaschutz und Naturschutz eng verzahnt sind, zeigt der Schutz besonderer Lebensräume wie Moore und Auen, den wir mit dem Naturschutzgesetz weiter stärken wollen. Das bewahrt diese einzigartigen Lebensräume und hilft, die Folgen der Klimakrise abzumildern, da Moore als effiziente CO2- Senke und intakte Auen als natürlicher Hochwasserschutz fungieren. Auch die Stärkung der Biotopvernetzung und der Wildnisgebiete sind ein zentraler Aspekt, den wir weiter vorantreiben werden. Hier sei erneut auf eines der vereinbarten Ziele des Rundes Tischs Landwirtschaft und Naturschutz verwiesen, dass auf Landkreisebene in allen Naturräumen ein Anteil von bis zu 15 % der Fläche als Offenland erreicht wird.

Wir wollen den Artenschutz im ganzen Land und in allen Lebensraumtypen stärken. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir ganz im Sinne der Landschaftspflegeverbände gemeinsam mit Kommunen und Akteur*innen aus Naturschutz und Landwirtschaft und darüber hinaus mit Waldbesitzer*innen umsetzen wollen. Mit dem neuen Naturschutzgesetz werden sowohl die Ziele der Biodiversitätsstrategie als auch die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung des Runden Tisches Landwirtschaft gesetzlich verankert. Das ist ein wichtiges Signal und ein guter Schritt für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.


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