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30.06.2021

Für ein inklusives Hessen

Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen

GRÜNE Behindertengleichstellungspolitik steht für eine inklusive, barrierefreie Gesellschaft, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen soll. Die Umsetzung dieses politischen Selbstverständnisses ist und bleibt ein stetiger Prozess, den wir aber gerne begleiten und weiter voranbringen möchten. Deshalb freut es uns, dass in dieser Legislaturperiode bereits das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz überarbeitet wurde. Hier wird festgeschrieben, dass das Land erstmals eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte für die Dauer der Wahlperiode beruft. Dieses Amt wird seit dem 1. März 2020 von Frau Esser ausgeübt. Sie trägt dafür Sorge, dass alle Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen und Ebenen mitgedacht werden.

Ende 2019 wurde das Landesblindengeldgesetz aktualisiert. Mit der darin vereinbarten Erweiterung der Anspruchsberechtigten können nun noch mehr sehbehinderte Menschen dabei unterstützt werden, erhebliche Hürden im Alltag zu überwinden. Einen Mehraufwand haben aber auch gehörlose und ganz besonders taubblinde Menschen, für die bislang kein finanzieller Ausgleich geleistet wurde. Aus diesem Grund liegt uns nun ein Gesetzesentwurf zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen vor, der das ändern soll.

Insgesamt stehen für die Einführung eines Gehörlosen- und Taublindengeldes sechs Millionen Euro in diesem Jahr und ab dem kommenden Jahr acht Millionen Euro bereit. Mit dem Geld kann Betroffenen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Monatlich soll das Gehörlosengeld 150 Euro und das Taubblindengeld das Doppelte des Blindengeldes – ca. 1.300 Euro – betragen. Die Mittel werden unter bestimmten Voraussetzungen einkommens- und vermögensunabhängig sein.

Aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen wird von Seiten der Koalitionsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen in die kommende Plenarsitzung eingebracht, der sowohl die Frage der Dynamisierung, der Anerkennung der Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ neben „TBl“ im Schwerbehindertenausweis als auch die Leistungsberechtigung im Falle einer Aufnahme in eine hessische Einrichtung in den Blick nimmt.

Im Vergleich zu den Ländern, die bereits ein Gehörlosengeld eingeführt haben, ist Hessen in Bezug auf die Höhe des Betrags mit an der Spitze. Dies trifft auch auf das bereits bestehende Landesblindengeld zu.

Mit dem Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen schließen wir eine Lücke und tragen dazu bei, Hessen noch inklusiver zu machen – denn jede*r ist hier willkommen.

 


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