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01.10.2020

Energiearmut bekämpfen, Verteilungsgerechtigkeit fördern

Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen

Das Land Hessen stellt für das kostenlose Beratungsprojekt der Verbraucherzentrale Hessen zur Bekämpfung von Energiearmut bis Ende Januar 2024 insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung. Nach Information der Bundesnetzagentur sind im Jahr 2018 in Hessen gegen ca. 22.000 Menschen Stromsperren verhängt worden. Oft, weil sie ihre Rechnung nicht bezahlen konnten, oder zu spät gezahlt haben. Niemand sollte wegen finanzieller Engpässe keinen Strom mehr beziehen können. Das ist eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Bürger*innen bekommen in dieser Notsituation Hilfe und neben einer Beratung, wie man Strom sparen kann, auch Tipps für eine gute Finanz- und Budgetplanung oder bei Bedarf eine rechtliche Beratung. Wer wenig Geld in der Tasche hat, kann sich nicht ständig die neuesten und energieeffizientesten Geräte kaufen. Wenn aber klar ist, welche Stromfresser man besser nicht mehr oder weniger nutzt, kann das helfen die Energiekosten zu senken. Wichtig ist, dass Strom, Gas und Wasser zwar fließen sollen, aber nicht zum Nulltarif, denn die Rechnungen sollen bezahlt werden. Um dies zu ermöglichen, sollen Energieunternehmen und Jobcenter eng zusammenarbeiten, um Engpässe bei Kund*innen zu erkennen und möglichst früh Lösungen zu suchen. Den Energieunternehmen ist daran gelegen, dass es zu keinen Stromsperren kommt, denn auch das Sperren kostet das Unternehmen Geld.


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