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31.01.2023

Ein echter Gewinn für die Natur: Das Hessische Naturschutzgesetz

Mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes wollen wir den Naturschutz weiter zukunftsfest machen, die Artenvielfalt stärken und damit unsere Lebensgrundlagen in Zeiten der Klimakrise sichern.

Hier einige wichtige Eckpunkte, die wir im Gesetzentwurf vorschlagen –  für ein echtes „Mehr“ an zukunftsorientiertem Naturschutz:

  • Trendumkehr beim Artenschutz: Wir müssen alles daransetzen, dass sich die Arten, die gefährdet sind, oder in ihrem Bestand zurückgehen, erholen können.
  • Fördergebiete Artenschutz: Dieses neue und in Deutschland einzigartige Instrument macht es möglich, für spezielle Arten eine Gebietskulisse festzulegen, wenn sich der Lebensraum nicht zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes eignet, die Art aber trotzdem schutzbedürftig ist. Damit wird ganz konkret diese Art gefördert. Im Fall des Feldhamsters werden beispielsweise die erfolgreichen Feldflurprojekte ausgeweitet.
  • Mehr Vogelschutz an Glasfassaden: An Glasfassaden sterben jedes Jahr unzählige Vögel. Deshalb wird – in einer bundesweit einzigartigen Neuregelung – die Errichtung großflächiger, vollständig transparenter oder spiegelnder Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 Quadratmetern in der Regel untersagt. Zudem sollte die Verhinderung von Vogelschlag schon beim Bau von Gebäuden mitgedacht werden oder Maßnahmen zur Reduktion ergriffen werden, etwa in Form von aufklebbaren Mustern.
  • Schutz der Nacht als Naturschutzziel: Wir sind das erste Bundesland, das dies gesetzlich verankert. Denn Insekten haben eine wichtige Schlüsselposition im Ökosystem, nicht nur als essenzielle Nahrung für viele weitere Tiere, sondern auch in der Landwirtschaft als Bestäuber. Deshalb schützen wir sie, indem wir die Lichtverschmutzung in der Nacht eindämmen und sie tagsüber durch die Schaffung und den Erhalt blütenreicher Lebensräume unterstützen.
  • Freiwillige Maßnahmen haben Priorität: Diese werden über Vertragsnaturschutz oder das Agrarumweltmaßnahmenprogramm HALM gefördert, denn nur gemeinsam und im Konsens mit allen Akteur*innen kann Naturschutz gelingen.
  • Hessen-Lebensräume“: Besondere Lebensräume wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland bleiben landesrechtlich geschützt, egal, was im Bund beschlossen wird.
  • Mehr natürliche Dynamik für Gewässer: Unsere Gewässer sind nicht nur wichtig für den Wasserhaushalt und bilden in naturnaher Gestalt einen natürlichen Hochwasserschutz. Sie sind auch wichtige Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen, weshalb die Entwicklung naturnaher Flussauen gefördert wird.
  • Klare Verantwortung für Artenhilfskonzepte: Artenhilfskonzepte für bedrohte Arten waren bislang nur eine Empfehlung. Nun werden sie gesetzlich verankert, und die Verantwortung für die Umsetzung ist klar definiert.
  • Moore: Natur- und Klimaschutz müssen zusammengedacht werden. Das gilt etwa beim Thema Moore, die sowohl ideale Klimaschützer, als auch Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tiere sind.
  • Landschaftspflegeverbände: Die Landschaftspflegeverbände, die Naturschutzverbände, Landwirtschaft und Kommunen zusammenbringen, werden gesetzlich verankert und gefördert, damit ihr Synergieeffekt in jedem Landkreis wirken kann.
  • Ehrenamt stärken: Da Naturschutz nur gemeinsam gelingt, werden die Befugnisse der vielen Ehrenamtlichen gestärkt.
  • Verbot von Schottergärten: Endlich ist ganz klar formuliert und gesetzlich geregelt: Schottergärten sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Naturwald im Staatswald: Die Naturwaldentwicklung wird auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche gesetzlich verankert.
  • Wanderer willkommen: Wir wollen einen Biotopverbund für Tiere und Pflanzen auf fünfzehn Prozent des Offenlandes schaffen. Das ist extrem wichtig, damit Tier- und Pflanzenarten wandern können.
  • Wildnisgebiete: Mehr große, unzerschnittene Gebiete, die von natürlichen Prozessen beherrscht werden, sogenannte Wildnisgebiete, sollen geschaffen werden.
  • Umweltbildung: Wir wollen Wissen über die Natur, den Naturschutz und die Landschaftspflege fördern und wollen vor allem Umweltbildung, naturkundliche Bildung und das Naturerleben stärken.

Wir haben schon viele gute Punkte umgesetzt, wie etwa die Ausweitung des Nationalparks Kellerwald-Edersee, die Ausweisung von zehn Prozent der Staatwaldfläche als Naturwald oder die Ausweitung der Ökoanbaufläche auf über sechzehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Aber das reicht nicht aus, denn viele Tier- und Pflanzenarten sind trotz dieser Anstrengungen weiter in ihrem Bestand rückläufig. Dagegen setzen wir die Neuerungen, die wir in der Novellierung des Naturschutzgesetzes vorschlagen und die an vielen Stellen Tiere und Pflanzen in verschiedenen Lebensräume schützen und stärken wird.


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