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19.10.2022

Durch Vogelerkennungssysteme an Windkraftanlagen den Artenschutz nicht vernachlässigen

Der Ausbau der Windenergie ist ein essenzieller Baustein der Energiewende. Dabei nehmen wir auch windenergiesensible Arten, die in seltenen Fällen durch den Betrieb von Windkraftanlagen gefährdet werden können, in den Blick und haben beispielsweise besondere Schutzgebiete für Schwarzstörche und Rotmilane in Hessen ausgewiesen.

Auch beim Betrieb von Windkraftanlagen kann das Tötungsrisiko für Vögel reduziert werden, wie unsere kleine Anfrage bei der Landesregierung zeigt. Technische Vogelerkennungssysteme an Windenergieanlagen sind meistens kameragestützt und führen bei der Erkennung eines Vogels zu einem Signal an die Windkraftanlage, die diese in einen „Trudelbetrieb“ schaltet, um den Vogel nicht zu gefährden. Im Gegensatz zu saisonalen Ertragsabschaltungen von März bis Oktober für den Rotmilan können die damit verbundenen Ertragseinbußen auf etwa 2,5 Prozent reduziert werden.

Besonders effektiv sind diese Systeme in Offenlandstrukturen. In den in Hessen verbreiteten Mittelgebirgslandschaften sind weitere wissenschaftliche Untersuchungen notwendig. Weiterhin ist wissenschaftlich noch nicht abschätzbar, inwiefern die Lebensdauer der Windanlagen durch das häufige Abschalten beeinflusst wird. Basierend auf der Hessischen Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie sind kameragestützte Vogelerkennungssysteme eine anerkannte Schutzmaßnahme im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. In Zukunft schätzt die Landesregierung die Entwicklung und Verbesserung der Systeme als vielversprechend ein, sodass die Kosten für diese auch sinken können.

Die kleine Anfrage im Volltext ist hier abrufbar.