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05.10.2021

Die neue Grundsteuer in Hessen

Einfacher, gerechter, verständlich und effektiv gegen knappen Wohnraum

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden: Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Die Methode, die auf alten, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerten basiert, muss reformiert werden. Hessen wird dabei nicht dem Bundesmodell folgen, sondern die Länderöffnungsklausel nutzen. Grund dafür ist, dass wir in Hessen ein Modell wollen, das sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Verwaltung gut umsetzbar ist – und natürlich muss das Modell alle Bürger*innen gerecht und angemessen an der Steuer beteiligen. Das Schema, das der Bund beschlossen hat, wird diesen Anforderungen nicht gerecht, es ist kompliziert, komplex und konfliktanfällig.

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Hessen daher gerechter, einfacher und für alle verständlich erhoben. Dem Hessen-Modell wird das Flächen-Faktor-Verfahren als Grundlage für die neuen Bemessungswerte dienen. In die Berechnung sollen nach der Grundsteuerreform die Grundstücksgröße und die Nutzungsart, aber darüber hinaus auch die Lage der Immobilie einfließen – denn es macht einen Unterschied für die Nutzung der kommunalen Angebote, ob sich ein Grundstück beispielsweise in direkter Innenstadtlage oder am Stadtrand befindet. Einfach und verständlich ist das hessische Modell, weil die Bürger*innen in der Steuererklärung nur drei Angaben machen müssen – Fläche Grundstück, Gebäudefläche Wohnen, Gebäudefläche Nicht-Wohnen.

Neu ist für die Kommunen die Möglichkeit, besser gegen knappen Wohnraum vorzugehen. Sie können mit der Grundsteuer C den Hebesatz auf baureife, aber unbebaute Grundstücke sukzessive bis auf das Fünffache anheben. Mit diesem wichtigen und zeitgemäßen Werkzeug in Zeiten des knappen Wohnraums, insbesondere im Ballungsraum, können die Kommunen damit Anreize setzen, in Gebieten mit hohem Druck die Bebauung zu beschleunigen und innerörtliche Baulücken zu schließen.

Über die Höhe der Grundsteuer, die bei den Steuerpflichtigen tatsächlich anfallen wird, entscheiden die Kommunen im Rahmen der Festlegung ihrer Hebesätze. Eine Information über die aufkommensneutralen Hebesätze im Rahmen der Reform wird das Land Hessen vorab zur Verfügung stellen.


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