Hessen ist ein starkes Land – mit einer lebendigen Zivilgesellschaft, engagierten Initiativen und einer vielfältigen demokratischen Kultur. Doch die Bedrohungen für unsere Demokratie sind real – und sie nehmen zu. Rechtsextreme Netzwerke greifen um sich, Hass und Hetze verbreiten sich ungehindert, nicht nur in digitalen Räumen, während zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Vielfalt einsetzen, seit Jahren mit prekären Finanzierungen und kurzfristigen Förderperioden kämpfen. Aus diesem Grund haben wir in diesem Plenum unser Landesdemokratiefördergesetz in erster Lesung beraten.
Ein Demokratiefördergesetz ist nötig – darüber sind sich bei einer Debatte im Hessischen Landtag die Vertreter der demokratischen Fraktionen einig gewesen. Unser GRÜNES Landesdemokratiefördergesetz schafft den rechtlichen und finanziellen Rahmen, um demokratische Strukturen, demokratisches Bewusstsein und zivilgesellschaftliches Engagement in Hessen langfristig zu stärken und zu fördern. Es dient dem Schutz und der Weiterentwicklung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und allen anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Das Gesetz verankert die Demokratieförderung als gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe und schafft Planungssicherheit für Träger und Initiativen durch langfristige Förderstrukturen jenseits befristeter Projektförderungen.
Unser Fazit: Demokratie ist kein Selbstläufer – sie braucht Schutz, Förderung und klare Strukturen. Deswegen haben wir als GRÜNE einen Meilenstein für die demokratische Kultur in Hessen ins Parlament eingebracht: das erste Landesdemokratiefördergesetz. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen stehen wir für eine offene, vielfältige und wehrhafte Demokratie, und dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein unserer Politik.