Wir GRÜNE haben die Hessische Landesregierung im Märzplenum aufgefordert, sich der Initiative Schleswig-Holsteins zu einem dauerhaften Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung anzuschließen. Geflüchteten soll ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht werden, sofern sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis von Integrationsleistungen, eine geklärte Identität und Straffreiheit.
Die bestehende Möglichkeit eines Duldungsaufenthaltes im Fall der Ausbildung oder Arbeit ermöglicht kein dauerhaftes Bleiberecht und es kann bei kurzfristigen Änderungen eine Abschiebung drohen. Dadurch verlieren Betriebe gut integrierte Beschäftigte. Deutschlandweit betrifft dies schätzungsweise 200.000 Menschen. Gleichzeitig ist Hessen auf diese Menschen angewiesen. In den kommenden Jahren gehen viele Beschäftigte in Ruhestand, Unternehmen suchen schon jetzt händeringend Fachkräfte. Ein dauerhaftes Bleiberecht würde Planungssicherheit schaffen, unsere Wirtschaft stärken und verhindern, dass Integration ins Leere läuft.
Menschen, die zu uns kommen und dauerhaft hier leben, sind ein wichtiger Teil der Lösung. Doch ohne Sprachkenntnisse bleibt ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt oft verwehrt. Auch dieses wichtige Thema haben wir im Märzplenum auf die Tagesordnung gebracht: Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Teilhabe und wirtschaftlichem Erfolg. Wer Deutsch lernt, kann arbeiten, eine Ausbildung beginnen, sich einbringen und Teil unserer Gesellschaft werden. Umso unverständlicher ist die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, den Zugang zu Integrationskursen massiv einzuschränken.
Mit einem Rundschreiben hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügt, dass bis Ende 2026 keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen für bestimmte Gruppen mehr erteilt werden. Wir GRÜNE im Hessischen Landtag halten diese Entscheidung für grundfalsch. Wer Integrationskurse ausbremst, verhindert Integration – mit spürbaren Folgen: längere Abhängigkeit von Sozialleistungen, ungenutzte Fachkräftepotenziale, weniger gesellschaftliche Teilhabe. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sondern auch wirtschaftlich extrem kurzsichtig.
Irritierend ist die Haltung von CDU und SPD im Hessischen Landtag. In ihrem Gegenantrag betonen sie ausführlich, wie wichtig Sprachförderung für Integration, Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Sie verweisen auf Programme wie „Deutsch4U“ und die Fortschritte des Landes. Doch gleichzeitig verteidigen sie die Entscheidung aus Berlin. So hat etwa der CDU-Abgeordnete Max Schad im Plenum ausdrücklich erklärt, dass man den Kurs von Alexander Dobrindt richtig finde. Das ist ein klarer Widerspruch: Wer Sprachförderung lobt, kann nicht gleichzeitig deren Einschränkung gutheißen.
Es braucht eine gesetzliche Änderung im Aufenthaltsrecht, die Integration belohnt und nicht bestraft. Wer arbeitet, muss bleiben dürfen – das ist für uns GRÜNE eine Frage der Fairness und der wirtschaftlichen Vernunft. Zudem muss sich die Hessische Landesregierung auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Zulassungsstopp bei Integrationskursen sofort zurückzunehmen, diese verlässlich und ausreichend zu finanzieren und Sprachförderung als das zu behandeln, was sie ist: eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft.