Zum Jahresende soll der Genehmigungsvorbehalt, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmungspflichtig macht, in Hessen ersatzlos entfallen. So steht es im Koalitionsvertrag der hessischen CDU und SPD: „Die Rechtsverordnungen zu § 250 und § 172 BauGB (Genehmigungsvorbehalt) werden zum 31.12.2025 auslaufen.“
Während die neue Bundesregierung die Bedeutung dieses Instruments scheinbar erkannt hat und den Ländern eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage um fünf Jahre ermöglicht, will die hessische Landesregierung davon keinen Gebrauch machen. Das ist fatal für den Mieterschutz in Hessen.
Wenn der Genehmigungsvorbehalt ausläuft, verlieren die Kommunen ein zentrales Werkzeug, um bezahlbaren Mietwohnraum zu sichern. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wäre wieder flächendeckend ohne Genehmigung möglich – und das in Zeiten, in denen Wohnungsnot herrscht. Besonders bitter: Die SPD hatte den Genehmigungsvorbehalt stets vehement gefordert, aber hat sich jetzt von der Vermieterpartei CDU komplett über den Tisch ziehen lassen.
Dabei ist bezahlbarer Wohnraum in vielen hessischen Städten längst Mangelware. Besonders im Rhein-Main-Gebiet, aber auch im Rest von Hessen, steigen die Mieten seit Jahren rasant. Statt mit entschlossenem Mieterschutz gegenzusteuern, feiert die Landesregierung ihr „Hessengeld“.
In diesen Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten gilt der Genehmigungsvorbehalt noch bis Jahresende. Andere Kommunen hatten bisher noch die Möglichkeit, per Satzung die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu versagen. All das wollen CDU und SPD beenden.
Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, mit dem wir fordern:
Das Abstimmungsergebnis: Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.
Wir bleiben dabei: Hessen braucht einen starken Mieterschutz – und eine Landesregierung, die ihn auch durchsetzt.