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03.04.2025

CDU und SPD basteln sich ihr eigenes Kommunalwahlrecht

Die Landesregierung möchte die Demokratie auf kommunaler Ebene stärken. Eigentlich ein ehrenwertes Ziel, doch wenn wir einmal einen genauen Blick darauf werfen, sehen wir das komplette Gegenteil: Statt „Eine für alle“ ist in diesem Gesetzentwurf eher „Alles für Eine“ das Motto – alles dafür, dass CDU und SPD bei den nächsten Kommunalwahlen noch ein paar Sitze mehr bekommen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, das Auszählverfahren vom Hare/Niemayer-Verfahren zum D´Hondt-Verfahren zu ändern. Letzteres wurde kürzlich im Innenausschuss von der Mehrheit der Expert*innen als kritisch betrachtet, einige zweifelten sogar die Verfassungskonformität an. Dieses Verfahren bevorzugt – rein mathematisch – größere Parteien auf Kosten der Kleineren. Alleine in den Kreisen und kreisfreien Städten sichern sich CDU und SPD bei gleichem Ergebnis wie 2021 ganze 40 Sitze mehr.

Wir GRÜNE haben gemeinsam mit der FDP einen Kompromissverfahren – Sainte-Laguë/Schepers – vorgeschlagen, welches auch auf Bundes- und Landesebene angewandt wird. Doch weder im Innenausschuss noch in den Plenardebatten konnten CDU und SPD erklären, weshalb sie dieses Auszählverfahren ablehnen. Hier geht es wohl doch um Vorteile für die Partei statt um eine Stärkung unserer Demokratie.

Des Weiteren sorgen CDU und SPD auch finanziell dafür, dass ihre eigenen Leute besser bezahlt werden: Bürgermeister*innen, Landrät*innen sowie weitere hauptamtliche Kommunalpolitiker*innen bekommen ab der zweiten Amtszeit eine Zulage in Höhe von 8 Prozent, ohne dass ein Mehraufwand erkennbar wäre.

Nicht alles an diesem Gesetz ist schlecht: So werden bei den Wahlbekanntmachungen nicht mehr die vollständigen Adressen der Bewerber*innen veröffentlicht, sondern nur noch der Wohnort. Das schützt unsere Kommunalpolitiker*innen.

Ein weiterer Punkt kam erst auf unseren Vorschlag im Ausschuss zustande: Bis zur Wahl der*des Vorsitzenden führte bisher das älteste Mitglied durch die Sitzung. Nicht zuletzt der Vorfall bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags überzeugte die Landesregierung jetzt, dass das am längsten dem Parlament angehörenden Mitglied die Sitzung bis zur Wahl eines*r Vorsitzenden führt.

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