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17.06.2026

AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt

Es ist gerechtfertigt, dass der Verfassungsschutz den hessischen Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachtet. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 3. Juni 2026 entschieden. Es hat damit klargestellt, dass es „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür gibt, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Der Verfassungsschutz kann die AfD nun weiter beobachten und entsprechende Informationen sammeln. Dagegen hatte sich die AfD mit der Klage gewehrt – und ist gescheitert.

Das Urteil ist ein wichtiges und richtiges Signal für unsere Demokratie. Wir erleben tagtäglich, wie die AfD Grundrechte und die Menschenwürde in Frage stellt; wie sie deutsche Staatsangehörige anhand ihrer ethnischen Abstimmung einteilt; und wie sie staatliche Institutionen verächtlich macht. Deswegen begrüßen wir dieses klare rechtsstaatliche Signal durch die Justiz.

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