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03.03.2021

A 49 – keine GRÜNE Verkehrspolitik

Wie stehen DIE GRÜNEN zur A 49?

Wir GRÜNE haben den Weiterbau der A 49 immer für falsch gehalten. Darum haben wir uns auch jahrzehntelang gegen den Weiterbau dieser Bundesautobahn ausgesprochen und dagegen protestiert. Aber die Mehrheiten in Bund und Land waren andere. Darum haben wir diesen politischen Kampf leider verloren. Die Koalition aus CDU und FDP in Hessen hat 2012 den Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, erlassen und die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat 2016 im Bundestag die A 49 erneut im Bundesverkehrswegeplan bestätigt und das Geld für die A 49 bereitgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2014 und 2020 das Baurecht bestätigt.

Wer hat entschieden, dass die A 49 gebaut wird?

Die A 49 heißt eigentlich korrekt BAB 49, das steht für Bundesautobahn. Bis Januar 2021 war Hessen in der Auftragsverwaltung tätig, hat also die Autobahn im Bundesauftrag geplant und mit dem Bau begonnen. Inzwischen hat die neue Autobahn GmbH des Bundes die Verantwortung für den Bau der A49 übernommen. Die Rechts- und Fachaufsicht übt das Fernstraßenbundesamt in Leipzig. Hessen ist weiter Planfeststellungsbehörde. Darüber hinaus haben in den vergangenen Jahren die höchsten Gerichte entschieden, dass die Planungen rechtmäßig sind.

Aber Tarek Al-Wazir ist doch Verkehrsminister in Hessen – da muss er das Projekt doch stoppen können!

Ein Minister kann nur tun, wozu ihn das Gesetz ermächtigt. Darauf hat er seinen Amtseid geschworen. Und das Gesetz lässt dem hessischen Verkehrsminister hier keinen Spielraum. Denn Eigentümer und Bauherr der A49 ist nicht das Land Hessen, sondern der Bund. Zuständiger Verkehrsminister ist Volker Wissing (FDP).
Der Weiterbau wurde mit dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vom Bundestag im Dezember 2016 beschlossen, dann von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und das Baurecht vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Alle drei Gewalten auf Bundesebene – Exekutive, Legislative und Judikative – haben also dem Projekt zugestimmt. Im Ergebnis heißt das: Die Entscheidung ist gefallen, die politische und juristische Auseinandersetzung ist verloren, und die Argumente gegen das Vorhaben haben sich leider nicht durchsetzen können.

Kann Hessen den Weiterbau der Autobahn also nicht stoppen?

Nein. Nur der Bund kann den Weiterbau stoppen. Nur der Bundestag und der Bundesverkehrsminister könnten den Weiterbau stoppen, weil die Bauherr sind, den Bau beschlossen und in Auftrag gegeben haben.

Wie passt die A 49 zu GRÜNER, hessischer Verkehrspolitik?

Gar nicht. Darum waren wir GRÜNE in Hessen auch immer gegen diese Autobahn. Umso wichtiger ist das, was GRÜNE Verkehrspolitik seit 2014 in Hessen bis heute verändert hat und woran wir weiter arbeiten: Ausbau des Angebots von Bussen und Bahnen, landesweite Flatrateangebote wie Schülerticket, Landesticket, Seniorenticket , Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken, Bau neuer Schienenstrecken, bei Landesstraßen geht Erhalt vor Neubau, Rekordmittel für neue Rad- und Fußwege, Rekordunterstützung der Kommunen, damit vor Ort gute und sichere Radwege entstehen.

Es müssen viele alte Bäume gefällt werden. Das widerspricht GRÜNER Politik.

Den Eingriff in Natur und Umwelt für den Weiterbau der A49 haben wir GRÜNE schon vor Jahrzehnten kritisiert. Mit dem Lückenschluss müssen viele, zum Teil auch sehr alte Bäume gefällt werden. Darum muss Ausgleich geschaffen werden. Das wurde mit den Naturschutz- und Wasserschutzbehörden sehr genau abgestimmt. Es wird neuer Wald entstehen, außerdem werden Laichgewässer für Amphibien angelegt und naturnahe Auen- und Laubwälder entwickelt. Es wird extensiv bewirtschaftete Wiesen für Schmetterlinge und Blühflächen für die Feldlerche geben. Der Eingriff in den Wald wird also ausgeglichen, was ihn aber natürlich nicht ungeschehen macht.

Das letzte Stück der Autobahn geht auch durch ein Wasserschutzgebiet. Wie kann das sein – wir leiden mehr und mehr unter Dürre und langen Trockenperioden?

Das Grund- und Trinkwasser muss unbedingt geschützt werden. Daher gibt es sehr strenge Vorgaben für die Bauarbeiten und den späteren Betrieb der Autobahn. Das Regenwasser, das über die Straße fließt, wird in Rückhaltebecken gesammelt und gereinigt. Nach der Reinigung wird es in ein Oberflächengewässer geführt. Zusätzlich wird die Wasserqualität kontinuierlich überwacht. Diese Maßnahmen werden alle die strenge Wasserrahmenrichtlinie der EU erfüllen müssen, die den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser vorschreibt.

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