Inhalt

16.12.2010

Volksbegehren und Volksentscheid - GRÜNE fordern niedrigere Quoten

„Die hessische Verfassung enthält seit mehr als 64 Jahren ein uneingelöstes Versprechen: das Versprechen, die hessischen Bürgerinnen und Bürger könnten durch Volksgesetzgebung das hessische Landesrecht aktiv mitgestalten. Aber noch nie in der Geschichte des Landes Hessen war ein Volksbegehren erfolgreich“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Landtagsdebatte zur Erleichterung von Volksbegehren in Hessen.

„Wir hatten am 1. Dezember, dem hessischen Verfassungstag, eine ausführliche Anhörung zu diesem Thema. Alle Sachverständigen haben unsere Auffassung bestätigt. Vor allem das in der Verfassung verankerte Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten, die ein Volksbegehren unterstützen müssen, ist eine unüberwindliche Hürde. ‚Anachronistisch‘ nannte ein Sachverständiger die Regelung in Hessen.“

„Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke“ heißt es in der Hessischen Verfassung. „In praktisch keiner entwickelten Demokratie der Welt reduziert sich die Mitwirkung des Volkes auf eine Wahlbeteiligung alle fünf Jahre. Fast alle haben die Möglichkeit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in besonders wichtigen Sachfragen zu Wort melden können: durch Volksinitiativen, Volksbefragungen, Volksbegehren. Deshalb kann ich den Widerwillen von CDU und FDP gegen direktdemokratische Elemente nicht verstehen. Die direkte Demokratie ist eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Willensbildung.“

„Hessen ist inzwischen Schlusslicht bei den Möglichkeiten direkter Demokratie. Nur noch das Saarland hat ein ebenso hohes Quorum, wie wir in Hessen. Nach dem Willen der dortigen Koalition von CDU und GRÜNEN soll dies allerdings deutlich abgesenkt werden. Alle anderen Bundesländer sind diesen Weg schon gegangen. Am niedrigsten liegt das Quorum in Brandenburg mit 80.000 Unterstützerinnen und Unterstützer, das sind derzeit rund 3,8 Prozent der Stimmberechtigten. Es wird nicht mehr lange dauern und Hessen liegt auf dem letzten Platz aller Bundesländer, wenn die Änderung im Saarland umgesetzt wird. Mit unserem Vorschlag, das Quorum auf 10 Prozent abzusenken, wären wir ziemlich genau im Durchschnitt der Bundesländer. Vier Bundesländer haben ein Quorum unter 10 Prozent, vier andere ein solches über 10 Prozent, sieben Bundesländer liegen genau bei den 10 Prozent, die wir auch für Hessen vorschlagen.“

„Die Volksabstimmung zur Schuldenbremse wird am Tag der Kommunalwahl stattfinden. Das wäre aus unserer Sicht eine gute Gelegenheit, auch das Quorum für ein Volksbegehren in der Hessischen Verfassung realitätstauglich abzusenken. Die anderen Fraktionen sehen das anders. Damit vertun sie eine Chance, Hessen ein bisschen demokratischer zu gestalten. Sie verhindern den Fortschritt zu mehr Demokratie. Das bedauern wir ausdrücklich“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag