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27.05.2015

Jugendarrestvollzugsgesetz - GRÜNE: Neues Gesetz ist gute Grundlage für Arbeit mit Jugendlichen

Aus Sicht der GRÜNEN hat der Hessische Landtag mit der Verabschiedung des neuen Jugendarrestvollzugsgesetzes die Grundlage für einen modernen Jugendarrestvollzug geschaffen. „Die Praxis der Jugendvollzugsanstalten orientiert sich bereits seit 2013 an dem Erziehungsgedanken, den wir jetzt auch im Gesetz in den Vordergrund stellen und damit den angemessenen rechtlichen Rahmen bereitstellen“, erläutert die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Karin Müller.

„Die Jugendlichen sind nur kurz im Jugendarrest. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt daher darauf, an ihren aktuellen Problemen und Defiziten zu arbeiten, sie zu einer anderen Einstellung zu motivieren und sie in weitergehende Hilfen zu vermitteln. Nur so kann der Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt sinnvoll sein“, erklärt Karin Müller. „Versäumtes kann in so kurzer Zeit nicht nachgeholt werden, aber wenn im Arrest ein Beitrag zum Umdenken und eine weitere Hilfestellung für die Zeit danach geleistet werden kann, ist schon viel erreicht.“

Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz orientiert sich an einem Musterentwurf, den Hessen und Rheinland-Pfalz federführend mit weiteren sieben Ländern erarbeitet hatten. „Das Gesetz hat eine Arbeitsgruppe mit Praktikern aus den Bereichen Vollzug, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie mit erziehungswissenschaftlicher Beratung erarbeitet“, so Karin Müller. Es legt dem Jugendarrestvollzug eine erzieherische Ausgestaltung zugrunde, die Maßnahmen finden auch an Wochenenden und Feiertagen statt und die Jugendlichen sind zur Mitwirkung verpflichtet. „Gerade diese Mitwirkungspflicht wurde von den Experten aus der Praxis mehrheitlich begrüßt. Sie haben auch gelobt, dass für die Betreuung am Wochenende und für zusätzliche pädagogische Maßnahmen zusätzliches Geld bereitgestellt wird.“

Als Ergebnis eines Symposiums mit Fachleuten wurde das Gesetz ergänzt. So wurde zusätzlich eine stellvertretende Fachleitung für die Einrichtungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, um die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs zusätzlich zu stärken. „Nicht nur dieser Punkt fehlt im Gesetzentwurf der SPD völlig. Da die SPD sich nicht an dem Musterentwurf orientiert hat, ist der Entwurf der Landesregierung eindeutig der bessere, zumal so eine einheitliche, länderübergreifende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Wir freuen uns, dass wir heute eine gute Gesetzesgrundlage für die Arbeit in der Praxis geschaffen haben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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