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15.09.2016

Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke – Moderner Entwurf gibt Prävention und Unterstützung Vorrang vor Zwang

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die Einbringung des Entwurfes für ein Gesetz für Hilfen für psychisch Kranke (PsychKHG) ein historischer Moment: „Nach mehr als 60 Jahren soll das alte Freiheitsentziehungsgesetz endlich durch ein modernes Gesetz abgelöst werden“, erklärte Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Der Paradigmenwechsel wird schon im Titel deutlich: Das immer noch gültige Gesetz von 1952 heißt ,Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen‘ – das neue ,Gesetz zur Regelung der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten‘.  Die Haltung ist klar: Hilfe statt Zwang.“

„Das Sozialministerium und die Fraktionen von CDU und GRÜNEN haben an diesem Entwurf zwei Jahre lang hart gearbeitet“, so Bocklet weiter. Im April 2014 hatte der Landtag beschlossen, in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit Betroffenen und ihren Angehörigen, Wissenschaftlern, Kommunen und anderen Akteuren zu beraten, was ein modernes Gesetz für psychisch Kranke enthalten muss. Das Ergebnis atmet den Geist der Prävention. Wir wollen Menschen mit psychischen Problemen und ihren Familien etwa über den sozialpsychiatrischen Dienst früh Hilfe anbieten, damit eine Unterbringung erst gar nicht nötig wird. Dafür werden wir auch finanzielle Mittel bereitstellen. Ambulante, familien- und wohnortnahe Hilfe hat klaren Vorrang vor stationärer Behandlung.

„Wenn Unterbringung und Betreuung unausweichlich sind, müssen sie klar, menschengerecht und transparent geregelt werden. Sicherheitsmaßnahmen und eine Behandlung psychisch Kranker gegen deren Willen sind als Ultima Ratio nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und müssen engmaschig dokumentiert und überwacht werden. Das entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und den heutigen Ansprüchen an moderne Hilfe“, erläutert Bocklet. Mit dem neuen Gesetz werden unabhängige Beschwerdestellen, Patientenfürsprecher und Besuchskommissionen eingeführt, die regelmäßig die Unterbringung prüfen.

„Der Dialog, aus dem der Gesetzentwurf entstanden ist, wird durch das Einsetzen des Fachbeirats Psychiatrie zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit ausgeweitet. Der Gesetzentwurf schafft eine Grundlage für eine moderne psychiatrische Versorgung, die Menschen hilft, statt sie zu etwas zu zwingen. Ich freue mich auf die Anhörungen und darauf dass dieser Meilenstein im kommenden Jahr in Kraft treten kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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