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17.05.2016

Regierungserklärung – Eva Goldbach: Schutzschirmbilanz 2015 zeigt gemeinsame Erfolge von Land und Kommunen

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade eines gelernt: Was unter Fakten zu verstehen ist, wird hier unterschiedlich definiert.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ich wollte mit den Fakten beginnen, oder dem, was ich darunter verstehe, oder was man im Allgemeinen darunter versteht.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)
Als Grundlage habe ich mir einfach einmal die Ergebnisse der Konsolidierungsbemühungen und -ziele der 100 hessischen Schutzschirmkommunen vorgenommen.
Finanzminister Schäfer hat es schon gesagt: Das sind beeindruckende Zahlen. Über 90 Prozent dieser Kommunen haben die vereinbarten Ziele erreicht oder sogar darüber hinaus konsolidiert. Diese 100 Kommunen haben schon 2015 insgesamt einen Überschuss von rund 20 Millionen Euro erwirtschaftet. Sie haben damit – und das ist das Erstaunliche – 300 Millionen Euro mehr an Defizit abgebaut, als ursprünglich in den Schutzschirmverträgen vereinbart war. Daraus folgt wiederum, dass acht dieser Kommunen den Schutzschirm viel früher verlassen konnten, als sie es ursprünglich geplant hatten. Denn sie haben in drei aufeinanderfolgenden Jahren – 2013, 2014 und 2015 – einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt.
Damit erreicht der Schutzschirm seine eigentliche Funktion. Er macht sich selbst überflüssig, indem er den Kommunen hilft, ihre Haushalte auszugleichen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Vizepräsident Wolfgang Greilich übernimmt den Vorsitz.)
Wir wissen alle, dass diese Ergebnisse nicht einfach zu erzielen waren.
(Unruhe)
– Es ist da hinten ziemlich laut.
Wir wollen auch das nicht vergessen: Diese Erfolge sind das Verdienst der disziplinierten Haushaltspolitik in den Kommunen. Es sind die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die hauptamtlichen Dezernenten, aber auch die Verwaltungen, die daran mitgearbeitet haben.
2012 war ich noch in einer solchen Verwaltung tätig und sehe das deshalb ganz klar auch aus dieser Perspektive. Ich war in einer Schutzschirmkommune. Es war für uns klar: Wir haben jetzt mit dem Land Hessen einen Vertrag geschlossen. Das Land Hessen nimmt uns einen Großteil der Altschulden ab. Dafür haben wir versprochen, bis 2020 ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Das hat dazu geführt, dass wir alle Investitionstätigkeiten und Haushaltsplanungen noch einmal neu überdacht haben. Das hieß für uns nämlich auch: Wir können es uns überhaupt nicht mehr erlauben, Kostenplanungen zu machen, die am Ende nicht stimmen; denn es war – man muss es leider sagen – oft gang und gäbe, dass gerade bei Planungen von Neubauten und größeren Investitionen die geplanten Kosten weit unter den tatsächlichen Ausgaben lagen.
Das Konsolidierungsziel wurde in einer ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Fach- und Planungsleuten, den Dezernaten und den ehrenamtlichen Politikern erreicht – übrigens auch in einer hervorragenden Zusammenarbeit mit der dortigen SPD. Auch das war eine der positiven Auswirkungen der Schutzschirmvereinbarungen mit den Kommunen. Nur weil die Zusammenarbeit zwischen der ehren- und der hauptamtlichen Politik sowie den Verwaltungen ausgezeichnet funktioniert hat, konnten die Konsolidierungsziele erreicht werden.
Wir haben gehört, dass noch Restmittel übrig sind. Diese Restmittel jetzt zu verwenden, um Gemeindefusionen zu unterstützen, ist eine gute Idee. Auf jeden Fall fließt das Geld wiederum in die Kommunen und hilft ihnen.
Im Odenwald haben wir jetzt zum ersten Mal eine Gemeindefusion gehabt. In anderen Gebieten befinden sich die Kommunen auf einem ähnlichen Weg, aber Schritt für Schritt und langsam. Auch darin unterstützt das Land Hessen die Kommunen: in der interkommunalen Zusammenarbeit.
Im Vogelsbergkreis haben wir kürzlich den ersten echten Gemeindeverwaltungsverband gegründet. Dafür hat das Land Hessen übrigens 600.000 Euro an Fördermitteln gewährt. Das ist eine interessante Sache. Ich war dort und habe mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern gesprochen. Für die ist völlig klar: Die verstärkte Zusammenarbeit und die damit verbundene effizientere Arbeit der Verwaltung behindert die Gemeinden überhaupt nicht in ihrer Identität oder darin, selbstständig zu bleiben. Es ist völlig klar: Das sind und bleiben vier Gemeinden, die ihre Identität bewahren. Aber dort, wo zusammengearbeitet werden kann und wo keine Doppel- oder Vierfachstrukturen nötig sind, haben die Gemeinden alles zusammengelegt und in einer sehr einfachen Vereinbarung die Kosten geteilt – nämlich einfach durch vier. Das ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie sich unsere Kommunen weiterentwickeln und mit klugen, innovativen und zukunftsgerichteten Lösungen daran arbeiten, weiterhin ihre Aufgaben erfüllen und trotzdem die Kosten zu senken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wenn man dagegen die Verlautbarungen der Opposition zu der Schutzschirmbilanz hört, dann ist das geradezu eine Kakofonie von Kritik am unzweifelhaft erfolgreichen Schutzschirm. Die beliebteste – auch heute hier schon vernommene – und hartnäckig vorgetragene Kritik ist jene, das Land zwinge die Kommunen zu Steuererhöhungen.
Deshalb möchte ich einmal sagen, worum es hier eigentlich geht. Es geht um einen Grundsatz der Haushaltsführung, und zwar einen wesentlichen. Der ist in § 92 Abs. 4 HGO normiert. Dort steht:
Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein.
Das steht in der HGO, das hat nicht Finanzminister Schäfer erfunden. Als das Land Hessen 2012 den Schutzschirm aufgelegt hat, sah die Situation folgendermaßen aus: Die Summe der Defizite aller Haushalte in den Kommunen betrug 1,3 Milliarden Euro. Das war schon viel besser als 2010, denn damals waren die Defizite mit 2,35 Milliarden Euro fast doppelt so hoch. Aber auch dieses Defizit war deutlich zu hoch, wenn man die Anforderung betrachtet, dass die Haushalte ausgeglichen sein sollen.
Dazu kam, dass sich die hessischen Kommunen ungewöhnlich hoch verschuldet hatten, nämlich mit 7,5 Milliarden Euro an Kassenkrediten und 11,3 Milliarden Euro an langfristigen Krediten. Das waren in der Summe knapp 19 Milliarden Euro an Krediten, Schulden und Verbindlichkeiten. Die daraus wiederum resultierenden Zinszahlungen haben die kommunalen Haushalte natürlich im Ergebnis sehr belastet. Das wiederum hat den Haushaltsausgleich weiter erschwert. Daher befanden sich die Kommunen in einer ausweglosen Situation. Sie mussten ausgeglichene Haushalte erreichen und gleichzeitig ihre Schulden abbauen. Sie durften also nicht mehr Geld ausgeben als einnehmen, und sie mussten von dem belastenden Schuldenberg herunterkommen.
In dieser Situation hat das Land Hessen den Schutzschirm aufgelegt. Das Land Hessen bot den Kommunen an, einen Teil ihrer Altschulden zu übernehmen und im Gegenzug zu vereinbaren, dass die Kommunen bis zu einem gewissen Zeitpunkt – bis 2020, manche auch früher – ausgeglichene Haushalte vorlegen mussten.
Damals waren die GRÜNEN im Landtag in der Opposition, und wir Kommunalpolitikerinnen und -politiker waren angemessen kritisch gegenüber dem, was die Landesregierung uns da anbot.
(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Aber da die Teilnahme an dem Schutzschirmprogramm freiwillig war, lag es in unserer Hand – in der Hand der Ehrenamtlichen –, zu entscheiden, ob wir dieses Angebot annehmen und ob wir uns mit dem Schuldenberg vor der eigenen Haustür auseinandersetzen und gemeinsam einen Konsolidierungspfad vereinbaren.
Im Nachhinein muss ich feststellen, dass uns eines sehr geholfen hat: Das war die Informationspolitik des Finanzministers. Wir erhielten die genauen Bedingungen, nicht nur in schriftlicher Form, sondern wir nahmen auch das Angebot an, mit uns persönlich zu sprechen. So kam dann Finanzminister Schäfer zu einer Veranstaltung, an der viele GRÜNE, angemessen kritisch, teilnahmen. Dann haben sie sich erklären lassen, wie der Schutzschirm funktioniert, welche Folgen er für die Kommunen hat und wie die Leistungen der Kommunen im Gegenzug aussehen sollten. Der Finanzminister hat sich auch die Kritik angehört, die die GRÜNEN damals geäußert haben. Das hat uns schon ein Stück weit geholfen, weil klar war, dass die Landesregierung hier offen, transparent und im Dialog mit den Kommunen, aber auch mit allen Fraktionen und allen Kommunalpolitikerinnen und -politikern, arbeitet.
Entscheidend war auch noch: Die Kommunen konnten nicht nur darüber entscheiden, ob sie am Schutzschirmprogramm teilnehmen, sondern auch darüber, wie der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Denn der Abbaupfad wurde mit jeder Kommune individuell vereinbart und nicht vorgegeben.
Zusammenfassend kann ich heute über die Anfangsphase, in der in den Kommunalparlamenten diese Entscheidungen getroffen werden mussten, sagen: Entscheidend waren nicht nur die 3,2 Milliarden Euro, die das Land zur Verfügung gestellt hat. Ausschlaggebend war vor allem die freiwillige Teilnahme, dass die Entscheidungen über die Teilnahme und die Maßnahmen in den Kommunen getroffen wurden und dass dazu parteiübergreifende Beschlüsse notwendig waren; Finanzminister Schäfer hat das schon erwähnt. Dadurch wurden die Beschlüsse von einer breiten Mehrheit getragen und in Folge auch die dazugehörigen konkreten Maßnahmen. Entscheidend dafür waren ebenfalls die umfassenden Informationen und der Dialog zwischen den Kommunen, den kommunalen Vertretern, dem Land Hessen und dem Finanzministerium.
Noch ein kurzer Exkurs. Für die Kreise war es und ist es besonders schwierig, den Haushaltsausgleich zu erreichen, denn sie haben keine kommunalen Steuern – bis auf die Jagdsteuer, aber die kann man gar nicht so weit erhöhen –, um höhere Einnahmen zu generieren. Sie finanzieren sich vor allem über die Kreisumlage. Das wissen wir. Die liegt aber oft schon an der oberen Grenze.
Den Kreisen wiederum hilft jetzt aber der neue KFA. Denn bis auf die Kreise mit Sonderstatusstädten erhalten die alle höhere Zuweisungen durch das Land Hessen
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU) – Erneuter Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
und profitieren ganz klar von dem reformierten KFA.
Die Städte und Gemeinden sind in einer anderen Situation. Das waren sie auch. Aber für sie war es nicht weniger schwierig, den Haushaltsausgleich zu erreichen, denn wenn bei ihnen die Ausgabenkürzungen nicht gereicht haben, konnten sie Einnahmeerhöhungen vornehmen – aber die sind nicht ganz leicht durchzusetzen. Das haben wir schon festgestellt, und es ist auch völlig unstrittig. Konkret heißt das: Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuer. Das ist so. In manchen Gemeinden wurden auch die Kindergartengebühren erhöht. Im Übrigen hatten wir auch noch Gemeinden, die überhaupt keine Kindergartengebühren erheben.
Interessant war auch: In den Bereichen Ver- und Entsorgung – also Wasser, Abwasser, Müll – waren Defizite entstanden. Auch dort wurden die Gebühren erhöht. Aber das ist auch nur richtig, denn in Gebührenhaushalten müssen die erhobenen Gebühren kostendeckend sein, um die Ausgaben finanzieren zu können.
Trotzdem waren diese Maßnahmen nicht einfach. Sie waren manchmal sogar schmerzhaft. Dafür gebührt den Verantwortlichen in den Kommunen allerhöchster Respekt und Anerkennung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Wir hören immer wieder, dass die Steuererhöhungen von Land aufgezwungen worden seien und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. Aber lassen Sie uns doch einen kurzen Blick darauf werfen, warum die Kommunen überhaupt Gebühren erheben und Steuern festsetzen. Nun, sie tun das deshalb, weil sie in den Kommunen Leistungen erbringen: Sie schaffen Infrastruktur für Unternehmen. Die Kommunen sind dazu verpflichtet, die öffentlichen Güter und Einrichtungen der Daseinsvorsorge jederzeit vorzuhalten. Das hat eben einen Preis. Die Frage lautet vielmehr: Welchen Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger dafür?
Bei den Gebühren ist es relativ einfach, das hatten wir eben schon: Die sind weitgehend kostendeckend und müssen das auch sein. Für meine Müllgebühren wird der Müll abgeholt und fachgerecht entsorgt. Das ist einfach. Bei der Grundsteuer dagegen ist es schon ein bisschen schwieriger. Denn hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger keine besondere Gegenleistung – aber alle profitieren doch von den Leistungen der Gemeinde. Sie nutzen Straßen, den örtlichen Nahverkehr, den Bus; sie können erschlossenes Bauland erwerben; sie gehen in Schwimmbäder – um nur einiges zu nennen. Über die Grundsteuer leisten alle Bürger und Bürgerinnen ihren Beitrag, um genau diese Einrichtungen, diese Vorhaltung durch ihre Kommune zu finanzieren.
Es ist also keine Zumutung des Landes Hessen, wenn die Grundsteuer erhöht wird, sondern es ist eine Vereinbarung zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommune, welchen Beitrag jede und jeder Einzelne zur Finanzierung des Gemeinwohls leistet. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die Grundsteuer eine verlässliche und planbare Einnahme, die nicht einmal eben durch eine Standortentscheidung eines einzelnen Unternehmens völlig einbrechen kann.
Wenn wir über das Verhältnis staatlicher Ebenen reden – ich habe bisher nur über Land und Kommunen gesprochen –, dann dürfen wir auch den Bund nicht ganz außen vor lassen. Denn viele Aufgaben haben die Kommunen tatsächlich durch den Bund erhalten.
Als Beispiel möchte ich die U-3-Betreuung nennen. Die Gemeinden sind vom Bund dazu verpflichtet worden, Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder bereit zu stellen. Der Bund hat einen Rechtsanspruch für die Eltern geschaffen, nicht aber die Finanzierung übernommen. Das ist eine echte Ausgabenausweitung. Zwar gab es für die Einrichtung dieser Plätze vom Land Hessen und vom Bund zusammen etwa 300 Millionen Euro, aber die laufenden Kosten müssen von den Städten und Gemeinden getragen werden.
Das ist nur ein Beispiel. Wir müssen deshalb weiterhin die Forderung an den Bund erheben: Wenn er den Kommunen neue Aufgaben zuweist oder eine Aufgabenerweiterung vornimmt, muss er auch für die Finanzierung sorgen und sie sicherstellen.
(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Finanzminister Schäfer hat es dargestellt: Im Moment ist die Lage in den hessischen Kommunen gut. Die Einnahmesituation ist sehr gut, und die Prognosen sehen eine positive Entwicklung. Nach wie vor haben wir aber das Problem, dass die Einnahmen in den hessischen Kommunen sehr unterschiedlich sind. Während in manchen Kommunen die Steuereinnahmen sprudeln, sind in anderen Kommunen die Gewerbesteuereinnahmen sehr, sehr niedrig. Hier nun greift – und das ist ein weiterer Vorteil dessen, was das Land Hessen macht – der neue Kommunale Finanzausgleich. Denn erstmals zahlen die sehr steuerstarken, einnahmestarken Kommunen eine moderate Solidaritätsumlage, und daraus wird eine stärkere Unterstützung der schwachen Kommunen finanziert.
Das gab es in Hessen bisher nicht, aber das ist ein richtiger Schritt. Denn diese Spreizung, die wir in Hessen schon immer hatten, wird dadurch ein Stück zurückgenommen und führt zu einer Gerechtigkeit zwischen den hessischen Kommunen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Schließlich die zukunftsgerichteten Investitionen. Natürlich, Investitionen in den Kommunen sind nötig. Es muss vieles verändert werden. Es geht nicht nur darum, in den hessischen Kommunen Neues zu bauen, sondern wir müssen auch schauen, oft gerade im ländlichen Raum: Wie bauen wir Infrastruktur um? Wie passen wir unsere Einrichtungen den Erfordernissen an, die wir in Zukunft haben werden? Wir werden viele ältere Menschen haben. Es muss barrierefreier werden. Wie können wir auf großer Fläche Einrichtungen, Angebote erhalten? – All diese Aufgaben müssen wir erfüllen. Dafür sind Investitionen notwendig. Und auch hier unterstützt das Land Hessen die Kommunen: mit dem Kommunalinvestitionsprogramm. Der Programmteil, der tatsächlich vom Land Hessen finanziert wird, bietet den Kommunen eine viel größere Entscheidungsfreiheit und Bandbreite von möglichen Investitionen als das Bundesprogramm. Auch hier gilt wieder: Die Teilnahme ist freiwillig. Es ist eine Unterstützung der Kommunen, aber die Entscheidungen über die konkreten Maßnahmen – was braucht die einzelne Kommune? –, die werden in den Kommunen, in den Kommunalparlamenten getroffen.
Der Dreiklang aus Schutzschirm, KIP und KFA hilft den Kommunen. Er hilft ihnen beim Abbau der Altschulden, garantiert die Finanzierung der laufenden Ausgaben und ermöglicht die Zukunftsfähigkeit der Investitionen. Bei all diesen Paketen unterstützt das Land die Kommunen: Beim Schutzschirm und beim KIP berät es die Kommunen und setzt auf Freiwilligkeit. Die Entscheidungen aber werden, wie gesagt, in den Kommunen getroffen.
Das ist das Wesentliche: Das Land Hessen möchte keine Vorschriften machen; schon gar nicht gängelt es die Kommunen oder nötigt sie zu irgendetwas, sondern es unterstützt, hilft und berät die hessischen Kommunen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Dieser eben genannte Dreiklang erklingt in einem strahlenden C-Dur. Die Klaviatur der Landesregierung hat nämlich finanzmusikalisch einiges zu bieten – und ist kein Streichquartett. Um im Bild zu bleiben an dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis an die Opposition: Wer die erste Geige spielen will, muss den richtigen Ton treffen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Das gelingt dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen. Wir werden auch weiterhin diesen Dreiklang aus Schutzschirm, KFA und KIP in orchestraler Größe harmonisch intonieren und verlässliche Partner der hessischen Kommunen bleiben. – Danke schön.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
 

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach.