Bezugnehmend auf die Presseberichterstattung Ende letzten Jahres und Kathrins Rücktritt sowie ihrem Rücktrittsschreiben, hat die für Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung sich erneut an uns gewandt, mit der Bitte um eine umfassende Sachverhaltsdarstellung. Das Schreiben der Bundestagsverwaltung datiert auf dem 12.12.2024 und richtete sich an die Bundesgeschäftsstelle. Es wurde von dort am 23.12.2024 an den Landesverband weitergeleitet. Wir haben der Bundestagsverwaltung am 15.1.2025 fristgerecht auf ihr Schreiben geantwortet. Wir möchten auch über diese Kommunikation Transparenz herstellen, ihr findet sie deshalb als Nachtrag hier:
https://www.gruene-hessen.de/partei/files/2025/01/KorrespondenzBundestagsverwaltungGruene02.pdf
Liebe Freundinnen und Freunde,
in den vergangenen Wochen sind Fragen zur parteienrechtlichen Behandlung der Einladungen zu zwei Reisen unseres Landesvorsitzenden Andreas Ewald aufgekommen. Wir sind diesen Fragen nachgegangen. Um alle Zweifel auszuräumen, wurde daher die für Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung um Auskunft in der Sache gebeten.
Der Sachverhalt wurde gegenüber der Bundestagsverwaltung transparent dargestellt und offen um deren Einschätzung gebeten. Für uns war immer klar: Wir wollen durch die Vorlage des Sachverhalts gegenüber der Bundestagsverwaltung Klarheit in der Sache und kommen einer Bewertung selbstverständlich vollumfänglich nach.
Die Bundestagsverwaltung hat bestätigt, dass keine Bedenken hinsichtlich der parteienrechtlichen Zulässigkeit der Reisen bestehen. Dies begründet sich daraus, dass unsere Partei durch die Fremdfinanzierung der Reisen keine Einnahme erzielt hat. Die maßgebliche Kontrollfrage ist, ob die Partei ohne die besagten Einladungen die Kosten der Reisen vollständig bzw. teilweise hätte übernehmen müssen. Nur in diesem Falle wäre eine Einnahme im Sinne der Einnahmedefinition in § 26 Absatz 1 Satz 2, 1. A. PartG gegeben. Da die Reisen durch die Einladungen allerdings überhaupt erst stattgefunden haben, betreffen sie die Parteifinanzen nicht.
Es gibt Berichterstattung, die den Eindruck erweckt, wir hätten dabei nicht zutreffende Angaben gemacht. Dies weisen wir zurück. Uns war und ist an Transparenz gegenüber der Bundestagsverwaltung gelegen. Für uns war immer klar: Wir wollen durch die Vorlage des Sachverhalts gegenüber der Bundestagsverwaltung Klarheit in der Sache und kommen einer Bewertung der Bundestagsverwaltung vollumfänglich nach. Deshalb haben wir auch die durch die Berichterstattung aufgekommenen Zweifel zum Anlass genommen uns erneut an die Bundestagsverwaltung zu wenden, ihr die in Frage stehenden Vorwürfe zu übermitteln und um erneute Auskunft zu bitten. In ihrer Antwort bestätige die Bundestagsverwaltung ihre bisherige Auffassung.
Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien, auch auf Landesebene, nehmen regelmäßig an solchen Delegationsreisen teil. Aufgrund der von uns geteilten Zielsetzung der Reisen halten wir die Teilnahme für ausdrücklich begrüßenswert.
Damit Ihr euch ein eigenes Bild machen könnt findet ihr den Schriftwechsel mit der Bundestagsverwaltung unter diesem Link:
https://www.gruene-hessen.de/partei/files/2024/12/KorrespondenzBundestagsverwaltungGruene.pdf
Euer Landesvorstand
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