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09.08.2013

Legal, illegal, Großflächenplakat - CDU, SPD und FDP verschaffen sich widerrechtlich Vorteile

„Für alle gelten die gleichen Regeln – gerade im Wahlkampf“, stellt Matthias Münz, Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN, fest. „Mit dem widerrechtlichen vorzeitigen Aufstellen der Großflächen haben CDU, SPD  und FDP einen klassischen Fehlstart hingelegt. Wären wir im Sport würden sie disqualifiziert. Dass nun ausgerechnet das Gesicht des für Recht zuständigen Justizministers Jörg-Uwe Hahn mit diesem illegalen Aufstellen verknüpft ist, schlägt dem Fass den Boden aus und zeigt, wie wenig von deren sogenannten bürgerlichen Tugenden zu halten ist.“ Leider verließen CDU, SPD und FDP aber mit ihrem Verhalten den Boden von Rechtsstaatlichkeit und Fairness, weil sie sich dadurch Standortvorteile verschafften.

„Es ist ein gravierender Unterschied, ob übermotivierte ehrenamtliche Wahlkämpferinnen und Walkämpfer ihre A1-Plakatständer etwas zu früh auf die Straße stellen oder  ob zentral von den  Landesparteien beauftragte und gesteuerte Unternehmen  zu früh plakatieren. CDU, SPD und FDP müssen erklären, ob die widerrechtlich zu früh erfolgte Plakatierung so von ihnen beauftragt wurde“, fordert Münz.

Gerade die Hessen-CDU sei erst vergangene Woche negativ aufgefallen, als sie von den Ordnungsbehörden in Wiesbaden förmlich verwarnt wurde, weil sie eine Aktion der GRÜNEN zum Thema Kinderbetreuung stören wollte. Sie hatte nämlich unterlassen, die dazu nötige Genehmigung für ihre Versammlung zu beantragen. „Wir appellieren an alle Parteien, sich in diesem Wahlkampf an Recht und Gesetz zu halten“ schließt der Politische Geschäftsführer.

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