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16.06.2012

Hessen-CDU will Bankrotterklärung in der Satzung beschließen: Weisungsrecht für den Generalsekretär

Im Rahmen einer Satzungsänderung will die Hessen-CDU ihrem Generalsekretär Weisungsbefugnisse an die Gliederungen übertragen. „ Die Autonomie der CDU-Gliederungen soll auf dem Wahlkampfaltar geopfert werden. CDU-Generalsekretär Peter Beuth will die Allmacht in Wahlkämpfen haben und setzt die innerparteiliche Demokratie außer Kraft. Hat die Hessen-CDU kein Vertrauen mehr in die Überzeugungskraft von Volker Bouffier und Peter Beuth? Die inhaltliche und personelle Schwäche des Generalsekretärs soll über die Satzung geheilt werden, Diskussionen über den Kurs der Partei stören da nur. Nicht anders ist die Maulkorbpassage der neuen CDU-Landessatzung zu verstehen“ so Matthias Münz, Politischer Geschäftsführer der GRÜNEN in Hessen.

„Es war doch die Hessen-CDU, die das hohe Lied auf die Meinungsfreiheit einzelner gesungen hat als es darum ging, dass vier hessische Sozialdemokraten Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen wollten. Der Blankoscheck an den Generalsekretär ist dann wohl der Abgesang auf diese Meinungsfreiheit. Die Delegierten des Parteitags müssen sich heute entscheiden“ so Matthias Münz abschließend.

Auszug auf dem Satzungsentwurf, § 78 (2):

Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen zum Deutschen Bundestag, dem Hessischen Landtag, zum Europäischen Parlament sowie zu den Hessischen Kommunalwahlen sind die nachgeordneten Gebietsverbände, die Vereinigungen und die Sonderorganisationen an die Weisungen des Generalsekretärs gebunden.

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