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Mehr Mitgliedsbeiträge für Bundesverband

Auf der BDK im November 2014 in Hamburg wurde beschlossen, dass die Beiträge, welche an den Bundesverband pro Mitglied abzuführen sind, erhöht werden. Gültig ist die neue Abführung seit dem 01.01.2015. Ich werde euch in den kommenden Zeilen den Beschluss und dessen Auswirkungen auf die Finanzen der Kreisverbände erläutern.

Alte Regelung
Bislang galt: pro Mitglied werden durch die Kreisverbände an den Landesverband 5,55 € abgeführt. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus 3 € für den Landesverband selbst und 2,55 €, die der Landesverband direkt an den Bundesverband weiterreichte. Die 2,55 € an den Bundesverband waren seit 15 Jahren unverändert. Damals entsprach die Höhe der Abführung etwa 25 % des Mitgliedsbeitrags.

Was hat sich geändert?
Auf der BdK im November 2014 wurde beschlossen, dass die Abführungen an den Bundesverband angepasst und dynamisiert werden. Seit dem 01.01.2015 gilt: Der Bundesverband bekommt 25 % des bundesdurchschnittlichen Mitgliedsmonatsbeitrags des letzten geprüften Jahresabschlusses.

Was bedeutet das konkret?
Der letzte geprüfte Jahresabschluss für die Bemessung der Beitragsabführung für das Jahrs 2015 ist das Jahr 2013. In dem Jahr lag der bundesdurchschnittliche Mitgliedsbeitrag 11,62 € pro Monat. Davon 25% sind 2,90 €. Ergo müssten von den Kreisverbänden insgesamt 5,90 € pro Mitglied und Monat an den Landesverband überwiesen werden (2,90 € für den Bundesverband, 3 € für den Landesverband). In Zukunft bedeutet das: In etwa im September des laufenden Jahres ist das Vorjahr geprüft und es wird durch den Bundesverband veröffentlicht, wie hoch die Abführung sein wird. Auf Grund der Statistiken der Beitragsentwicklung der letzten Jahre ist mit einer Erhöhung der Abfühurng um 0,02 € pro Jahr zu rechnen.

Auswirkungen auf die Kreisverbände in Hessen
Auf dem Landesfinanzrat am 06.02.2015 wurde in Zusammenarbeit von Landesschatzmeister und den anwesenden KreisschatzmeisterInnen ein Kompromiss ausgearbeitet, damit die Kreisverbände nicht jetzt, kurz vor den Kommunalwahlen, stärker belastet werden. Dieser Kompromiss wurde auch durch den Landesvorstand beschlossen. Für die Jahre 2015 und 2016 bleiben die Abführungen der Kreisverbände konstant bei 5,55 €. Die Differenz, die entsteht, weil der Bundesverband mehr Geld bekommt, wird durch unseren Solifond getragen. Ab dem Jahr 2017 muss durch die Kreisverbände der volle Abführungsbetrag an den Bundesverband gezahlt werden. Wenn man die Schätzung der Beitragssteigerung annimmt, dann wird dann durch die Kreisverbände ein Gesamtbetrag von 5,94 € pro Mitglied und Monat zu zahlen sein.

Bei weiteren Fragen dazu – oder bei anderen Themen, die das Thema Finanzen bei den Grünen betreffen – könnt ihr mich gerne fragen, am besten per Mail unter martin.kirsch(at)gruene.hessen.de

 

Text: Martin Kirsch

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