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11.06.2022

STATUT FÜR DIE LANDESARBEITSGEMEINSCHAFTEN VON BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HESSEN (LAG-STATUT)

Präambel

Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen entwickeln und vernetzen die inhaltliche und politische Arbeit im Landesverband und seinen Gremien sowie die Zusammenarbeit mit außerparteilichen (Fach-)Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen. Sie sind eine Einrichtung des Landesverbandes und werden von diesem finanziell ausgestattet.

 

§1 Stellung der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband

(1) Die LAGen beraten über die Weiterentwicklung GRÜNER Programmatik, auch und besonders während der Vorbereitung von Wahlprogrammen.

(2) LAGen werden vom Landesvorstand in Beratungen über Strategie und Wahlkampf in einem transparenten Verfahren einbezogen. Dazu gehört auch die rechtzeitige und umfassende Information der LAGen über diesbezügliche Diskussionsprozesse in der Partei sowie in der Landtagsfraktion.

(3) Die LAGen besitzen Antragsrecht auf Landesparteitagen und Landesparteiräten.

 

§2 Arbeitsrahmen

Die Landesarbeitsgemeinschaften sind das innerparteiliche Expert*innen-Netzwerk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen, das den Landesvorstand und die Landtagsfraktion berät.

Sie

  • arbeiten an der Weiterentwicklung der politischen Programmatik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen;
  • beraten die Parteigremien, den Landesvorstand und die Landtags­fraktion sowie Bundes- und Landtagsabgeordnete;
  • stellen Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegun­gen und wissenschaftlichen Institutionen her;
  • gestalten den jährlich stattfindenden GRÜNEN TAG inhaltlich;
  • können sich eine Geschäftsordnung geben.

 

§3 Außenwirkung

Beschlüsse einer LAG über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden sowie die Unterzeichnung von Aufrufen und die Abgabe von Erklärungen bedürfen der Bestätigung durch den Landesvorstand.

 

§4 Anerkennung

Eine LAG kann durch Landesvorstand oder Landesparteirat anerkannt werden, wenn und solange sie – auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik – ein eigenständiges Politikfeld von landespolitischer Bedeutung vertritt und in ihr mindestens acht Parteimitglieder mitarbeiten.

 

§5 Mitgliedschaft in einer LAG

Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen kann in jeder LAG stimmberechtigt mitarbeiten; Nichtmitglieder können als Gäste mitarbei­ten.

 

§6 LAG-Sprecher*innen und LAG-Sprecher*innenrat

(1) Um die Arbeit der LAGen zu koordinieren und sie insbesondere auch gegenüber an-deren Parteigremien zu vertreten, wählt jede LAG aus ihrer Mitte zwei Sprecher*innen. Über Ausnahmen entscheidet der Landesvorstand.

(2) Die LAGen können eine eigenständige gemeinsame Vertretung einrichten. Dazu entsendet jede LAG zwei Sprecher*innen in einen gemeinsamen LAG-Sprecher*innenrat. Der Sprecher*innenrat wählt zwei Koordinator*innen auf zwei Jahre, die die LAG-Sprecher*innen-Sitzungen leiten und die die Belange der LAGen beim Landesvorstand, beim Landesparteirat und auf dem Landesparteitag vertreten.

(3) Sowohl die gewählten Sprecher*innen als auch die Koordinatorinnen müssen Mitglieder von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Hessen sein und es ist das Frauenstatut zu beachten.

(4) Die LAGen organisieren sich selbst. Die Landesgeschäftsstelle unterstützt die LAGen technisch und organisatorisch. Die ordentliche Durchführung der erforderlichen Versammlungen des LAG-Sprecher*innenrates obliegt den gewählten Koordinator*innen des LAG-Sprecher*innenrates. Mindestens einmal im Jahr soll eine gemeinsame Sitzung des Sprecher*innenrates mit dem Landesvorstand durchgeführt werden.

 

§7 BAG-Delegierte

Die Landesarbeitsgemeinschaften entsenden zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte in entsprechende Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGen) gemäß BAG-Statut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihre Wahl findet nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes mindestens alle zwei Jahre geheim und unter Berücksichtigung des Frauenstatuts statt. Sie bedarf der Bestä­tigung durch den Landesvorstand. Die BAG-Delegierten erhalten eine Reisekostenerstattung nach den Maßgaben der jeweils gültigen Erstat­tungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.

 

§8 LAG-Sitzungen

LAGen tagen in der Regel dreimal jährlich. Der Landesvorstand und die Sprecher*innen der anderen Landesarbeitsgemeinschaften werden vorab über Termin und Tagesordnung der Sitzungen unterrichtet.

 

§9 Jahresplanung, Rechenschaftsbericht und Haushalt

Jeder LAG stehen jährlich finanzielle Mittel im Rahmen des für die LAGen vorgesehenen Budgets im Haushaltsplan zur Verfügung. Über diese kann in Rücksprache mit der*dem Landesschatzmeister*in verfügt werden.

 

§10 Statut

Das LAG-Statut wird vom Landesparteitag verabschie­det.

 

 

Hier ist das Dokument als PDF-Datei

Verabschiedet von der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen am 30. Oktober 2010 in Kassel, geändert und bestätigt am 18. November 2017 in Hanau sowie am 11. Juni 2022 in Bad Hersfeld.

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