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24.09.2022

Geschäftsordnung des Hessischen Frauenrates

§1. Der GRÜNE Frauenrat Hessen hat die Aufgabe, die Vernetzung mit frauenpolitischen Gliederungen, Institutionen und Organisationen innerhalb und auch außerhalb der GRÜNEN zu organisieren und zu koordinieren. Er bringt Frauenbelange als Querschnittsthema ein und leitet Schritte zur Umsetzung sowie programmatischen Weiterentwicklung ein. Des Weiteren sorgt er für die Wahrung von Fraueninteressen, prüft die Genderverträglichkeit von Vorlagen und Anträgen und macht ggf. Änderungsvorschläge.
Dem GRÜNEN Frauenrat Hessen gehören stimmberechtigt an:

  • eine Delegierte pro Kreisverband;
  • die weiblichen Mitglieder des Landesvorstands;
  • die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion;
  • eine hessische Bundestagsabgeordnete;
  • eine Vertreterin der GRÜNEN JUGEND Hessen.

An den Sitzungen des Frauenrates können alle Frauen*, die Mitglied der GRÜNEN Hessen sind, teilnehmen. Diese haben auch Rederecht.

 

§2. Der Hessische Frauenrat trifft sich mindestens viermal jährlich, in Präsenz oder digital.
Er wird von der frauenpolitischen Sprecherin des Landesvorstandes mit einer Ladungsfrist von drei Wochen einberufen.

Zu weiteren Sitzungen mit einer verkürzten Ladungsfrist von zwei Wochen tritt der Frauenrat zusammen, wenn ein Fünftel der Delegierten und/oder die frauenpolitische Sprecherin des Landesvorstandes oder der Landesvorstand es verlangen.

 

§3. Die Geschäftsführung des hessischen Frauenrats übernimmt die frauenpolitische Sprecherin des Landesvorstandes und deren Stellvertreterin.

Die Geschäftsführung leitet die Sitzung und schlägt die Tagesordnung vor.

Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung wird von der in der Landesgeschäftsstelle zuständigen Mitarbeiter*in gewährleistet.

 

§4. Alle Anträge und Resolutionen sind schriftlich in der Regel, mindestens vierzehn Tage vor der Sitzung in der Landesgeschäftsstelle schriftlich per Post oder per Mail einzureichen.

Spätestens sieben Tage vor dem Frauenrat sollten die Anträge an die Delegierten verschickt werden. Die Anträge werden nach Prüfung der Formalia umgehend online veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind die Delegierten des Frauenrates sowie der Landesvorstand.

Bei Initiativanträgen kann in dringenden Fällen diese Frist auf Antrag von mindestens fünf Delegierten des Frauenrates unterschritten werden. Eine derartige Dringlichkeit liegt nur dann vor, wenn das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nach Antragsschluss eingetreten ist. Alle Initiativanträge müssen spätestens zu Beginn des Frauenrates der Geschäftsführung des Grünen Frauenrates vorliegen.

Änderungsanträge sind schriftlich, bzw. über das Antragstool 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen.

Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln.

 

§5. Der Frauenrat kann aus seiner Mitte Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem konkreten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.

 

§6. Beschlussprotokoll wird von der Landesgeschäftsstelle erstellt und den Mitgliedern zugestellt.

Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn vier Wochen nach Verschickung kein Widerspruch erfolgt.

 

§7. Damit alle Delegierten ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können, müssen alle Versammlungsorte behindertengerecht barrierefrei sein, das heißt, auch das Podium muss für alle stufenlos erreichbar sein.

Auf vorhergehenden schriftlichen Antrag ist Gehörlosen bei Bedarf ein*e Gebärdendolmetscher*in zu stellen und blinden oder seh- und gehbehinderten Menschen ist eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Für alle Veranstaltungen des Frauenrates in Präsenz wird eine Kinderbetreuung angeboten – hierauf wird in der Einladung hingewiesen. Es ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Mitarbeiter*in in der Landesgeschäftsstelle notwendig.

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Hier ist das Dokument als PDF-Datei

Beschlossen vom Landesfrauenrat am 27.03.2004. Letzte Änderungen durch den Landesfrauenrat am 23.05.2005, am 03.05.2008 und am 24.09.2022.

 

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